Baugesetz

Aus Karl-May-Wiki
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Das Baurecht bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.

Üblicherweise wird das Baurecht unterteilt in privates Baurecht und öffentliches Baurecht. Ersteres bezeichnet Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge, die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Das öffentliche Baurecht regelt jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht – den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln – und dem Bauordnungsrecht – den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z. B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften.

Daneben kann auch das subjektive Recht ein Grundstück zu bebauen gemeint sein.

bei Karl May[Bearbeiten]

In Der Weg zum Glück stellt der Baumeister fest, dass die Bauwünsche der Kronenbäuerin – verdeckte Türen und ein verstecktes Kämmerchen – gegen das Baugesetz verstießen.

Weblinks[Bearbeiten]

  • Der vollständige Eintrag Baurecht in der Wikipedia.