Bruchsal und Zwickau

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Unter dem Titel Bruchsal und Zwickau wurde über vier Jahrgänge der von Franz von Holtzendorff herausgegebenen Allgemeinen Deutschen Strafrechtszeitung eine Auseinandersetzung über den Vergleich der Strafanstalt Zwickau mit dem Zellengefängnis Bruchsal geführt.

Erster Beitrag[Bearbeiten]

In Heft 12 des neunten Jahrgangs (Dezember 1869) druckte die Strafrechtszeitung einen Beitrag einer bislang nicht ermittelten Leipziger Allgemeinen Zeitung nach, in welchem die Redaktion auf Basis des Jahresberichts über Zustände und Ergebnisse bei der Strafanstalt Zwickau mit der Hilfsanstalt Voigtsberg während des Jahres 1867 und des neu erschienenen Bruchsaler Jahresberichts auf 1867 einen Vergleich der finanziellen Verhältnisse beider Strafanstalten angestellt hatte, der zu Ungunsten der Bruchsaler Anstalt ausgefallen war.

Zweiter Beitrag[Bearbeiten]

In Heft 7 des zehnten Jahrgangs (Juli 1870) wurde in der Strafrechtszeitung eine Entgegnung des Bruchsaler Direktors Gustav Ekert abgedruckt, in welcher dieser den angestellten Vergleich kritisierte unter anderem, weil die Art der Verrechnung bei beiden Strafanstalten eine verschiedene sei.

Dritter Beitrag[Bearbeiten]

Im elften Jahrgang der Strafrechtszeitung erschien auf den Seiten 149 bis 157 eine Entgegnung des Zwickauer Zellenhausinspektors Alexander Krell, in dem dieser mehrere von Ekert aufgeführte Beispiele kritisierte und zurückwies.

Vierter Beitrag[Bearbeiten]

Im zwölften Jahrgang folgte der Strafrechtszeitung abschließend ein weiterer kurzer Nachtrag Krells, in dem dieser einen Berechnungsfehler beim Verdienst der Hausarbeiter richtigstellt.

Literatur[Bearbeiten]