Cesare Lombroso

Aus Karl-May-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Cesare Lombroso

Cesare Lombroso (* 18. November 1836 in Verona; † 19. Oktober 1909 in Turin) war ein italienischer Arzt, Professor der gerichtlichen Medizin und Psychiatrie. Er gilt als Begründer der Kriminalanthropologie ("Scuola positiva di diritto penale"), die dafür sorgte, dass im 19. Jahrhundert zunehmend naturwissenschaftlich ausgebildete Fachleute, vor allem Mediziner, aber auch Biologen und Anthropologen sich der Thematik der Kriminalität genähert haben. In der heutigen Terminologie könnte man ihn als den ersten "Profiler" bezeichnen.

delinquente nato, der geborene Verbrecher[Bearbeiten]

Seine 1876 veröffentlichte These vom delinquente nato – dem geborenen Verbrecher – war von Anfang an umstritten. Der Kriminelle wird hier als besonderer Typus der Menschheit beschrieben, der in der Mitte des Geisteskranken und des Primitiven stehe.

Die direkte Verwandtschaft zu den aggressiveren, nicht kulturell domestizierten Vorfahren des heutigen Menschen trete bei manchen Personen in ihren körperlichen Merkmalen offen zutage, so Lombrosos These. Eine bestimmte Schädelform oder zusammengewachsene Augenbrauen sind damit der Verweis auf eine atavistische – damit niedrigere und gewalttätigere – Entwicklungsstufe. Damit deuten äußere Merkmale auf die tief verwurzelten Anlagen zum Verbrecher hin, die auch durch die Aneignung sozialer Verhaltensweisen nicht überdeckt werden können.

Rudolf Lebius ./. Karl May[Bearbeiten]

Rudolf Lebius berief sich 1909 bei seiner Behauptung, Karl May sei ein "geborener Verbrecher" auf Lombrosos These, die zu jener Zeit einen gewissen wissenschaftlichen Ruf hatte. Wahrscheinlich wurde ihm der Ausdruck durch den renommierten Kriminologen Erich Wulffen bekannt, der 1908 in seinem Buch Psychologie eines Verbrechers ohne Namensnennung Karl May einen "geborenen Verbrecher" genannt hatte. Da Lombrosos Thesen zumindest teilweise wissenschaftlich anerkannt waren und Wulffen ebenfalls einen großen Ruf hatte, darf der Freispruch in 1. Instanz vor dem AG Berlin-Charlottenburg nicht wundern.

siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]