Das Lesebuch in der Strafanstaltsschule

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Das Lesebuch in der Strafanstaltsschule ist ein Referat von Alexander Krell, das auf der 54. General-Versammlung der Rheinisch-Westfälischen Gefängniß-Gesellschaft im Rahmen der Gemeinsamen Konferenz der Beamten und Geistlichen am 27. September 1882 gehalten wurde. Der Text ist im Band Fünfundfünfzigster Jahresbericht der Rheinisch-Westfälischen Gefängniß-Gesellschaft über das Vereinsjahr 1881/82 abgedruckt.

Inhalt[Bearbeiten]

Krell geht auf die in den Strafanstalten genutzten Lesebücher, die mit ihrem Inhalt auch den Unterricht in den gemeinnützigen Kenntnissen bieten sollen, ein. Genutzt werden meist Lesebücher für die gehobene Volksschule, die von Krell als ungeeignet eingestuft werden. Er schlägt ein spezielles Lesebuch für Strafanstalten vor, das sich in seinem Aufbau an die in Preußen vorgeschriebene Organisation in vier Klassen halten und aus vier Abteilungen, eine auf jede Klasse zugeschnitten, bestehen sollte.

Rezeption[Bearbeiten]

In der anschließenden Diskussion der Versammlung der Beamten und Geistlichen wird hauptsächlich debattiert, ob ein spezielles Lesebuch für die Strafanstaltsschule nötig ist oder nicht und schließlich der Beschluss gefasst:

Die Konferenz beschließt, es möge das Referat im Jahresbericht abgedruckt, die in den Strafanstalten Rheinlands und Westfalens im Gebrauch befindlichen Lesebücher einzelnen Lehrern zur Begutachtung und Berichterstattung darüber in der nächsten Versammlung unterbreitet werden. [1]

Sonstiges[Bearbeiten]

Krell befasst sich mit dem Thema des Unterrichts in den Strafanstalten auch in seinem 1873/74 erschienenen Werk Aphorismen über das Unterrichtswesen in Straf-Anstalten.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Fünfundfünfzigster Jahresbericht der Rheinisch-Westfälischen Gefängniß-Gesellschaft über das Vereinsjahr 1881/82. Im Selbstverlage der Gesellschaft, Düsseldorf, 1882. In Kommission von L. Voß & Cie., Königl. Hofbuchdruckern, S. 65.