Ephraim Oskar Taube

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Ephraim Oskar Taube (* 10. Juni 1829 in Dippoldiswalde; † 9. April 1888 in Leipzig) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten]

Ephraim Oskar Taube war der Sohn eines Bezirkssteuereinnehmers und besuchte von 1842 bis 1848 die Königliche Landesschule zu Grimma. Anschließend absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig. Der Sachse Taube wurde 1852 auf den Landesherrn vereidigt und arbeitete 1854 als Aktuar in Leipzig. 1859 wurde der Aktuar 2. Klasse Taube zum Staatsanwalt in Borna ernannt.

1861 wurde er nach Mittweida versetzt; 1870 dann nach Zwickau. 1874 wurde er Justizrat im sächsischen Justizministerium. 1875 ernannte man ihn zum geheimen Justizrat und wurde damit verbunden vortragender Rat im sächsischen Justizministerium. Am 1. Dezember 1880 kam er an das Reichsgericht. Er war als Richter im III. Zivilsenat tätig. Einen Monat später, am 31. Dezember 1880 wurde er auf Antrag aus dem Reichsdienst entlassen.

Er war ein guter und scharfsinniger Jurist ..., (der) nicht, wie es so oft geschehe, das Formelle der Jurisprudenz auf seinen Charakter habe einwirken lassen, (sondern) immer wieder mit offenem Auge jede einzelne Sache als bespnders angesehen und in ihrer Eigentümlichkeit erkannt habe... Scharf in der Auffassung, Feind aller Oberflächlichkeit, beleuchtete er den gegebenen Fall mit peinlicher Gewissenhaftigkeit nach allen sich darbietenden Richtungen hin...[1]

Ephraim Oskar Taube und Karl May[Bearbeiten]

Als Staatsanwalt in Mittweida war er 1869 zuständig für die erneute Fahndung und Verhaftung von Karl May wegen dessen Rückfalls nach Verbüßung der ersten Haftstrafe. Nach seiner Verhaftung wird Karl May am 3. Juli im Bezirksgericht Mittweida von E. O. Taube verhört.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Die Ecce der Fürsten- und Landesschule Grimma im Jahre 1888, X. Heft, Grimma, 1888. zitiert nach Hoffmann, S. 233

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]