Fall Csaki

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Der Fall Csaki umfasst den Diebstahl von 57.460 Kolportageromanen aus dem Verlag Heinrich Gotthold Münchmeyer in Dresden im Jahr 1885 durch zwei vorbestrafte Verlagsmitarbeiter und den Verkauf des Diebesgutes nach Wien.

Chronologie[Bearbeiten]

  • 26. März bis 20. Mai 1885: Die vorbestraften Münchmeyer-Angestellten Edwin Ferdinand Schatz und Hermann Müller stehlen aus den Beständen des Verlags 57.460 Druckschriften und verkaufen sie über Freiberg unter dem Decknamen Karl Scheithauer (in Berichten ist teils auch von Scheithamer oder Scheidhauer die Rede) an den Buchhändler Elias Nachmann Csaki in Wien. Zudem wurden weitere 160 Sammelhefte und 1511 Fortsetzungen entwendet, die nicht an Csaki verkauft wurden. Nachdem die Diebstähle Müllers und Schatz' entdeckt wurden, wurden beide verhaftet.
  • 22. Mai 1885: In den Räumen Csakis in der Wallnerstraße 10 und der Westbahnstraße 4 in Wien finden Hausdurchsuchungen statt.
  • 23. Mai 1885: Die Dresdner Nachrichten berichten von dem Diebstahl und der Verhaftung Müllers und Schatz'.
  • 26. Mai 1885: Csaki liefert bei den Behörden weitere zum Diebesgut gehörende Romane ab, die bei den Durchsuchungen übersehen worden waren.
  • Ende Mai/Anfang Juni 1885: Die Polizei beschattet Csaki und seine Angestellten, da vermutet wird, dass noch weiteres Diebesgut vor den Behörden versteckt wird.
  • 9. Juni 1885: Der Polizeiagent Johann Barton ertappt Csakis Expeditor Ludwig Reinelt, der aus einem am Minoritenplatz 2 in Wien gelegenen geheimen Depot zum Diebesgut gehörende Romane holt. Bei der Durchsuchung des Depots werden über zehntausend Romanhefte sichergestellt.
  • 11. September 1885: Am Landgericht in Dresden, Ferienstrafkammer II, wird unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Georg Lothar Trummler gegen Müller und Schatz verhandelt. Beide werden zu je zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis und vier Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilt.
  • 12. September 1885: Die Dresdner Nachrichten berichten über den Prozess.
  • 11. Dezember 1885: Elias Nachmann Csaki, der wegen Diebstahlsteilnehmung durch Verhehlung gestohlener Objekte angeklagt ist, wird in Wien zu fünf Monaten Kerkerhaft verurteilt. Den Vorsitz führte Landesgerichtsrat Dr. Ferdinand Ritter von Holzinger, die Anklage wurde durch Staatsanwaltsubstitut Robert Hawlath vertreten, verteidigt wurde Csaki von Dr. Marcell Frydmann.
  • 10. April 1886: Der Cassationshof unter Vorsitz von Dr. v. Stremayr hebt das Urteil auf, gegen das zuvor von Frydmann Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt worden war.
  • 28. Mai 1886: Der zweite Prozess gegen Csaki beginnt unter Vorsitz Landesgerichtsrat Dr. Gustav Ritter Scharfen von Hennedorf.
  • 10. Juni 1886: Csaki wird erneut verurteilt, diesmal zu drei Monaten Kerkerhaft.

Diebesgut[Bearbeiten]

Zu den gestohlenen Romanen gehörten unter anderem Karl Mays Waldröschen sowie mehrere Romane von Gustav Berthold (Die Pfarrerstochter von Goldenheim,Die Räuberbraut, Die Banditenbraut), Otto Freitag (Im grünen Wald) und Ernst Pitawall (Schmuggler und Wildschütz oder Die Söhne des Waldes, Schön-Röschen aus der Hofemühle).

Literatur[Bearbeiten]