George von Zahn

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Der Geheime Regierungs-Rat George von Zahn (* 2. September 1811 in Dippoldiswalde; † 5. Oktober 1881 in Dresden) war Vorstand der Abteilung für Straf- und Versorgungsanstalten im k. Ministerium des Inneren in Dresden.

Leben[Bearbeiten]

George von Zahn war als Amtshauptmann zu Freiberg tätig, bevor er 1852 zum Regierungsrat im Ministerium des Inneren ernannt wurde.[1]

1856 bereisten von Zahn und Eugène d'Alinge im Auftrag des Ministeriums des Inneren eine Reihe deutscher und europäischer Strafanstalten, prüften die dortigen Bedingungen und Systeme, protokollierten die Erfahrungen der Direktoren und verschafften sich so einen durchaus repräsentativen Überblick über den Stand der Gefängnisreform und deren bisherige Erfolge, den von Zahn in einem Bericht an das Ministerium, ergänzt durch Vorschläge für die weitere Gestaltung der Strafanstaltslandschaft in Sachsen, vorlegte. Ausgehend von diesen Vorschlägen erfolgte in den Jahren nach 1860 ein grundlegender Strukturwandel im Gefängniswesen, der eine stärkeren Differenzierung der Haftarten, die Einführung der Einzelhaft sowie die Trennung weiblicher und männlicher als auch jugendlicher und erwachsener Straftäter zur Folge hatte.

George von Zahn war Mitglied im Verein der deutschen Strafanstaltsbeamten.

George von Zahns Sohn Johann Alfred von Zahn war ab 1868 als Amtshauptmann von Glauchau, später von Zittau, tätig und gehörte bis 1875 als Abgeordneter des 37. ländlichen Wahlkreises der Zweiten Kammer des sächsischen Landtags an.

Veröffentlichungen[Bearbeiten]

  • Bericht über eine im Auftrage des Ministerium des Innern im Jahre 1856 in Begleitung des Strafanstaltsdirectors etc. d'Alinge bewirkte Bereisung auswärtiger Strafanstalten, Dresden, Meinold, 1857. Digitale Fassung der SLUB Dresden.
  • Belgische Zellenhaft im deutschen Strafvollzug. Bemerkungen dem deutschen Juristentag im September 1880 und Versammlung des Vereins der deutschen Straf-Anstalts-Beamten im September 1880 überreicht

George von Zahn und Karl May[Bearbeiten]

In der Allgemeinen Deutschen Strafrechtszeitung erschien in Heft 8 des neunten Jahrgangs im August 1869 unter dem Titel Der Strafvollzug in Zwickau eine umfangreiche positive Besprechung des Buches Das Zellenhaus bei der Strafanstalt Zwickau und des darin enthaltenen Aufsatzes Bericht an die Direction der Königlich Sächsischen Strafanstalt Zwickau, erstattet am 7. August 1868 von Alexander Krell. Diesem war während der Erarbeitung seines Aufsatzes in der Strafanstalt Zwickau Karl May als Schreiber zugeteilt.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Wochenblatt für merkwürdige Rechtsfälle, in actenmäßigen Darstellungen aus dem Gebiete der Justizpflege und Verwaltung zunächst für das Königreich Sachsen, Zwölfter Jahrgang, No. 4, Verlag von Bernh. Tauchnitz jun., 1852, S. 32.

Literatur[Bearbeiten]