Nachdruck (Buch)

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Ein Nachdruck ist die im Text unveränderte Neuausgabe einer Publikation, wobei die Neuauflage, die ein Text innerhalb eines Verlags erfahren kann, von der in der Regel vertraglich fixierten Übernahme und Publikation des Textes durch ein anderes Unternehmen sowie vom Raubdruck, dem illegalen Nachdruck, zu unterscheiden ist.

Die Grenzen zwischen Nachdruck und Raubdruck lagen im frühen Druckwesen, das ohne Urheberrecht arbeitete, im Einverständnis, das zwischen den Unternehmen über die Übernahme bestand. Ganze Auflagen konnten Unternehmen wechseln, etwa wenn ein Konkurrent versprechen konnte, die Restauflage bei seinem eigenen Publikum weit besser abzusetzen. Der den Titel übernehmende Verlag setzte in solchen Fällen in der Regel neue Titelblätter auf die noch ungebundene Ware und druckte, falls der Titel bei ihm erfolgreich lief, berechtigt die weiteren Auflagen. Grundsätzlich bestand zwischen Verlagsunternehmen der Konsens, dass niemand Titel ohne Absprache nachdruckte.

Der Nachdruck geschieht heute unter komplexen rechtlichen Bedingungen weit regulärer: Häufig bleiben Rechte innerhalb einer Unternehmensgruppe, die etwa den Titel, der im Hardcover unter einem Label des Hauses lief, in einem Taschenbuchverlag desselben Unternehmens nachdruckt. Man wird, um Transparenz über die Investitionen und Amortisationen zu erhalten, die Zweitvermarktung innerhalb desselben Konzerns annäherungsweise als Übernahme des Titels erfassen, wie sie ansonsten zwischen getrennten und eigenständigen Unternehmen geschähe.

Bei Nachdrucken durch fremde Unternehmen werden Lizenzvereinbarungen getroffen. Ein Titel kann etwa in Buchgemeinschaften nachgedruckt speziellen Publikumsgruppen zugänglich gemacht werden, er kann an einen fremden Taschenbuchverlag zur Zweitvermarktung gegeben werden und er kann komplett an einen anderen Verlag verkauft werden. Die Lizenzvereinbarungen notieren in der Regel eine prozentuale Beteiligung am Verkauf nachgedruckter Exemplare.

Weblinks[Bearbeiten]