Wilhelm Durschnabel

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Wilhelm Karl Heinrich Ewald Durschnabel war Redakteur der Stettiner Gerichts-Zeitung.

Wilhelm Durschnabel und Karl May[Bearbeiten]

Im August 1910 begann Lu Fritsch, eine Artikelreihe über Karl Mays Gegner Rudolf Lebius zu schreiben und fand in Wilhelm Durschnabel einen interessierten Redakteur, der diese Artikel in der Gerichtszeitung veröffentlichte.[1]

Bereits nach Erscheinen des ersten oder spätestens des zweiten Teils der Reihe (26. August 1910) telegrafierte Lebius an die Stettiner Gerichtzeitung:

Privatklage erhoben gegen Drucker [Hans Peters], Verleger [Hans Friedrich Durschnabel], Redakteur [Wilhelm Durschnabel] und die Fritsch.[2]

Am 16. September erst reichte Rudolf Lebius mit einem Schriftsatz tatsächlich Klage wegen Beleidigung beim Amtsgericht Stettin ein. Diese Klage richtete sich gegen die oben genannten, nur dass statt Lu Fritsch Karl May als vermuteter Verfasser der Artikel Die Wahrheit über die Prozesse des Schriftstellers Karl May gegen den Gewerkschaftssekretär Redakteur Rudolf Lebius angesehen und verklagt wurde.[3]

Das Stettiner Amtsgericht beschloss am 10. Oktober 1910, das Hauptverfahren gegen Wilhelm Durschnabel zu eröffnen, die Privatklage gegen Hans Friedrich Durschnabel, Hans Peters und Karl May wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. May äußerte sich dazu in einem undatierten Brief an den Rechtsanwalt Siegfried Puppe:

Ich wurde zwar als solcher [nämlich als Mitangeklagter] ausgeschaltet, hatte aber doch das größte Interesse an der Sache, weil sie sich nur scheinbar gegen Durschnabel, in Wahrheit aber gegen mich richtet.[4] Puppe empfahl Karl May am 8. Dezember, sich in dem Verfahren als Zeuge benennen zu lassen und dies Wilhelm Durschnabel mitzuteilen.[5]

Die Verhandlung fand am 14. Dezember 1910 vor dem Amtsgericht Stettin statt. Siegfried Puppe vertrat den angeklagten Redakteur, Rudolf Lebius war persönlich zugegen. Wilhelm Durschnabel wurde zu einer Geldstrafe von drei Mark verurteilt, wogegen Lebius Berufung einlegte.[6] Puppe setzte Karl May am 9. Januar 1911 davon in Kenntnis.[7]

Am 21. Januar 1911 vertagte die Stettiner 5. Strafkammer die Klage. Es müsste untersucht werden, ob es einen Vertrag zwischen Karl May und Wilhelm Durschnabel gäbe,

wonach Durschnabel Artikel gegen Mays Feinde aufzunehmen hatte, während Herr May sich verpflichtete, für alle etwaigen Prozeßkosten, Gerichtsstrafen, Rechtsanwaltsgebühren usw. aufzukommen.[8]

Die erste Berufungsverhandlung fand am 23. März vor der 5. Strafkammer statt. Lu Fritsch sagte als Zeugin aus, dass ihr von einem solchen Vertrag nichts bekannt sei.[9] Weitere Verhandlungen folgten am 1. April[10] und am 29. April in Stettin. Rudolf Lebius wurde durch seinen Anwalt Paul Bredereck, Wilhelm Durschnabel durch Siegfried Puppe vertreten. Das endgültige Urteil lautete auf 300 Mark Geldstrafe für Durschnabel.[11]

Lu Fritsch schrieb später (15. Juli 1912) über diese Verhandlung an Karl Mays Witwe Klara May:

Der Prozess stand übrigens glänzend, und wenn Ihr auf mich gehört und einen andern Anwalt als Puppe geschickt hättet, es wäre [...] vieles gerettet worden. Puppe verdarb alles. Auf die hässlichen Entstellungen, die Bredereck hervorbrachte, hat Puppe kein Wort erwidert. Selbst die Behauptung, dass die Artikel nicht von mir, sondern von Karl May stammen, hat er unwiderlegt gelassen.[12]

Am 3. Juni 1911 bat Lu Fritsch Klara May, die Geldstrafe für Durschnabel zu übernehmen, da dieser sonst für einen Monat ins Gefängnis muss.[13] Mays erfüllten diese Bitte nicht. Durschnabel selbst schrieb am 1. August einen Brief an Klara May mit der Bitte, Lu Fritsch aus dem Spiel zu lassen.[14] Lu Fritsch äußerte am 4. August in einem Brief an Klara May, dass Durschnabel von Mays enttäuscht sei und den Anwalt Dr. Franz Herz mit der Sache beauftragt hätte.[15]

Weitere Kontakte Wilhelm Durschnabels zu Karl May sind nicht bekannt.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 282 f.
  2. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 294 f.
  3. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 309.
  4. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 335.
  5. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 375.
  6. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 379.
  7. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 397.
  8. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 402.
  9. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 435 f.
  10. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 439.
  11. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 454 f.
  12. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 476 f.
  13. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 471.
  14. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 481.
  15. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 481 f.

Literatur[Bearbeiten]

Informationen über Zeitgenossen Karl Mays finden Sie im Namensverzeichnis Karl May – Personen in seinem Leben von Volker Griese unter Mitwirkung von Wolfgang Sämmer.