Stefan Hock

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Dr. Stefan Hock, auch Stephan Hock (* 9. Januar 1877 in Wien; † 19. Mai 1947 in London), war ein österreichischer Germanist und Dramaturg jüdischer Herkunft.

Leben und Wirken

Biografie

Hock studierte in Wien und Berlin. Er habilitierte sich im Jahre 1900 und lehrte von 1905 an als Privatdozent für Neuere Deutsche Geschichte in Wien.

Als Redakteur wirkte er an der Wiener Hochschulzeitschrift Das Wissen für Alle mit. Außerdem arbeitete er als Dramaturg am Wiener Theater in der Josefstadt, danach als Leiter am Raimundtheater daselbst.

Hock emigrierte 1938 nach Großbritannien.

Bibliografie

  • Die Vampyrsagen und ihre Verwertung durch die deutsche Literatur. 1900.
  • Grillparzers "Traum ein Leben". 1904.
  • Leopold Kompert. 1906.
  • A. Grün. 1907.

als Herausgeber

  • Grillparzers Werke. Sieben Bände, 1911 bis 1913.
  • Lyrik aus Deutschösterreich. 1919.

zu Karl May

Stefan Hock und Karl May

Die Vampyrsagen

Die früheste bekannte Erwähnung Karl Mays durch Stefan Hock ist in seiner Abhandlung Die Vampyrsagen von 1900 zu lesen:

Das Centrum des Vampyrglaubens ist heute noch die Balkanhalbinsel, und so schildern denn Hans Wachenhusen und Karl May mit genauer Kenntnis von Land und Leuten Vampyrscenen, deren Lebendigkeit man das Erlebnis ansieht.

Hock erzählt darin außerdem das Kapitel Ein Vampyr aus Mays Reiseerzählung In den Schluchten des Balkan nach. Insgesamt zeigt Hock hier eine wohlwollende Sicht auf Karl May und seine Werke.[1]

ein Zeitschriftenartikel

Eine sehr negative Äußerung Stefan Hocks zu Karl May findet sich dagegen in Das Wissen für Alle vom 8. Mai 1910, also nicht lange nach Mays Niederlage gegen Rudolf Lebius in Charlottenburg. Darin verurteilt Hock den Schriftsteller scharf als mehrfach abgestraften schweren Verbrecher, literarischen Dieb und gesinnungslosen Heuchler:

Mit Räuberromanen hat er begonnen, mit erlogenen Reisegeschichten voll Blut uns Schmutz fortgesetzt und daneben unsittliche Bücher und fromme katholische Erzählungen in schöner Unparteilichkeit gleichzeitig geschrieben. [...] Es ist zu hoffen, daß die schriftstellerische Laufbahn und der schriftstellerische Erfolg Karl Mays beendet sind.[2]

Prozessvorbereitungen

Am 23. Juli 1910 stellte Karl May daraufhin Strafantrag wegen Beleidigung gegen Stefan Hock und den Herausgeber der Zeitschrift, Hugo Heller, beim Wiener Landgericht und reichte Privatklage ein. Tags darauf berichteten das Berliner Tageblatt und der Berliner Lokal-Anzeiger sowie am 26. Juli der Bayerische Kurier über diesen Strafantrag.[3]

Stefan Hock schrieb am 11. August einen Brief an den bekannten May-Gegner und Benediktinerpater Ansgar Pöllmann. Darin bat er um May betreffende Nummern der Zeitschriften Über den Wassern und Deutscher Hausschatz. Weiterhin heißt es in dem Schreiben:

Karl May hat mich wegen eines Artikels in meiner Zeitschrift, in dem ich, an den Prozess Lebius anknüpfend, wiederholt vor der Lektüre seiner Schriften warnte und seine Person charakterisierte, bei dem Wiener Landgerichte geklagt. Der Prozess wird nach unseren Gesetzen vor Geschworenen geführt und der Wahrheitsbeweis im weitesten Sinne zugelassen. Es ist daher zu hoffen, dass mit diesem Prozesse die Herrlichkeit Mays ein Ende haben werde. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wie schwierig es ist, alle relevanten Beweise herbeizuschaffen, und Sie werden es verstehen und verzeihen, wenn ich mich an Sie mit der Bitte wende, mir dabei behilflich zu sein. Um von vornherein jedes Missverständnis auszuschliessen, muss ich Ihnen mitteilen, dass ich weder katholisch gesinnt noch Katholik bin, dass unsere Zeitschrift, ein vollständig parteiloses Organ, überall dort, wo solche Fragen in Betracht kommen, auf dem Boden wissenschaftlicher Unzielmässigkeit (denn nur das ist die vielberufene Voraussetzungslosigkeit) steht. Unbekümmert um das Resultat forschen, das ist unser Glaubensbekenntnis. Ich kenne Ihr Wirken genau genug, um hoffen zu können, Sie werden auch dem auf einem anderen Boden als Sie Fussenden Ihre Unterstützung nicht versagen in einem Falle, der gemeinsame Kulturinteressen in Bewegung bringt. [...] Würden Sie unter Umständen einer Vorladung zur Hauptverhandlung Folge leisten? [...] Ihr Erscheinen wäre uns von grösster Bedeutung; denn May behauptet in seiner Klage, ich hätte ihn aus politischen Gründen angegriffen. Er schliesst das daraus, dass ich auf die traurige Haltung des Wiener "Vaterlandes" und seines Ablegers, der "Freistatt", hinwies.[4]

Wie in dem Brief erwähnt, plante Hock, in dem Verfahren den Wahrheitsbeweis für seine Aussagen zu führen. Das Landgericht Wien ersuchte am 19. November das Amtsgericht Sigmaringen, Ansgar Pöllmann als Zeugen zu vernehmen. Am 26. November erhielt der Pater eine Ladung für den 15. Dezember; in der Ladung vom 14. Dezember wurde aber der 29. Dezember als Termin genannt.[5] Am 29. fand die Zeugenvernehmung tatsächlich statt. Pöllmann wiederholte dort z. B. seine Plagiatsvorwürfe, woraufhin May im April 1911 eine Meineidsanzeige gegen ihn erstattete.[6]

Am 22. Februar 1911 äußerte sich Karl Mays Ehefrau Klara in einem Brief an Euchar Albrecht Schmid über den Strafantrag gegen Stefan Hock:

Mit der Sache in Wien wird kaum ein Vergleich möglich sein. Der Gegner ist ein "Jude".[7]

Einen weiteren Brief an Ansgar Pöllmann schrieb Stefan Hock am 6. April 1911. Darin heißt es:

Meine Rechtsvertreter würden es im Interesse unserer Sache freudigst begrüßen, wenn Sie sich entschliessen könnten, als Zeuge in unserem Prozesse persönlich zu erscheinen. Während in Deutschland bei solchen Ehrenbeleidigungsprozessen von Seite der Vorsitzenden ängstlich darüber gewacht wird, dass das Beweisverfahren nicht über die inkriminierten Punkte hinausgeht, ist bei uns in solchen Prozessen weitestgehende Liberalität üblich. Dazu kommt, dass die Sache hier vor Geschworenen verhandelt wird, so dass der Prozess schon äusserlich einen grösseren Umfang gewinnt als ähnliche im Reich. Ich glaube und hoffe daher, dass es möglich sein wird, die Sache May in ihrem vollen Umfange aufzurollen. Vor allem aber wird es sich hier nicht in erster Linie um Mays Familienleben, sondern um seine literarischen Missetaten handeln.[8]

Am 23. April schrieb Karl May in einem Brief an seinen Anwalt Franz Netcke über Oskar Gerlach, den Anwalt Pauline Münchmeyers:

Ich habe einen Beleidigungsprozeß in Wien; flugs fährt Herr Dr. Gerlach nach Wien und führt meinen dortigen Gegner [nämlich Stefan Hock] nun hier im Münchmeyerprozeß als Zeugen an.[9]

Als Reaktion auf Karl Mays oben genannte Meineidsanzeige gegen Ansgar Pöllmann verfasste dieser am 15. Mai einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Hechingen, in der es heißt:

Was nun meine Aussage in dem Prozesse May c[on]tra Hock betrifft, so bemerke ich, daß meine Zeugenschaft in einer Reihe von Mayprozessen aus meiner literarischen Tätigkeit hervorgeht [...][10]

Im Wiener Montags-Journal vom 1. Januar 1912 wurde über Mays Sieg im Berufungsverfahren gegen Rudolf Lebius (18. Dezember 1911) berichtet. In dem Artikel ist weiterhin zu lesen:

In Berlin liegen [...] drei weitere Klagen, in Hohenstein eine und in Dresden eine. Hieran schließt sich dann eine öffentliche Verhandlung in Wien, gegen Dr. Hock.[11]

Vergleichspläne

Am Tag nach Karl Mays großem Wiener Vortrag besuchten er und seine Frau Klara den Wiener Rechtsanwalt Dr. Hans Lederer, der den Rechtsbeistand Mays im Prozess gegen Stefan Hock und Hugo Heller übernommen hatte. Mit Hocks Anwalt Freund wurde in Lederers Kanzlei – in Abwesenheit des von ihm Vertretenen – eine Vereinbarung getroffen. Karl May wollte seinen Strafantrag zurückziehen, wenn Stefan Hock eine Ehrenerklärung abgäbe. Dazu kam es allerdings – erst recht nach Mays Ableben am 30. März 1912 – nicht mehr.[12]

Im Mai-Heft der Zeitschrift Der Strom (Wien) griff Stefan Hock den Verstorbenen allerdings erneut an und zählte dessen Werke zu den verderblichsten Schriften aller Zeiten. Schon im Juni-Heft des gleichen Periodikums setzte Berthold Viertel diesem seinen Aufsatz Für Karl May entgegen und Robert Müller veröffentlichte im Brenner am 15. Mai den Karl May verteidigenden Artikel Totenstarre der Fantasie.[13]

Klara May, die Witwe des Schriftstellers, tat ihre Meinung über Hocks Aktivitäten am 15. Juni im Wiener Forum kund:

Die Klage sollte durch einen Vergleich erledigt werden, da es offenbar Hock nur darauf ankam, sich durch Karl May einen Namen zu machen. Karl May wollte auf einen Vergleich nicht eingehen, aber meinen Bitten gab er doch nach, und ein Vergleich kam im Bureau unseres Anwaltes mit dem Anwalt Hocks zu stande. Am Tage nach dem Vortrag Karl Mays in Wien. Wie bekannt, starb Karl May 8 Tage nach diesem Vortrage. Herr Hock benützte nun dieses Ereignis und liess mir sagen, nun müsse ich auch ohne Vergleich die Klage zurücknehmen und er brauche nicht, wie vereinbart war, die Hälfte der Kosten zu zahlen. Der Fall war mir interessant, ich ging aber nicht darauf ein, sondern meldete meinem Anwalt, dass ich die Klage unter diesen Umständen fortzusetzen gedächte. Darauf ging Hock an die Leichenschändung.[14]

Anmerkungen

  1. Seul: Old Shatterhand vor Gericht, S. 388.
  2. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 129.
  3. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 221.
  4. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 261 f.
  5. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 356.
  6. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 389.
  7. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 425.
  8. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 442.
  9. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 450, 452.
  10. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 465.
  11. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 531 f.
  12. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 593.
  13. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 593 f.
  14. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 594.

Literatur

Informationen über Zeitgenossen Karl Mays finden Sie im Namensverzeichnis Karl May – Personen in seinem Leben von Volker Griese unter Mitwirkung von Wolfgang Sämmer.

Weblinks