Anstiftung

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Bei Straftaten werden verschiedene Arten der Täterschaft und Teilnahme unterschieden. Im Einzelnen gibt es allerlei Rechtsprobleme in diesem Zusammenhang.

Die Anstiftung ist eine Form der Teilnahme (vgl. heute § 26 StGB); Strafgrund ist die (vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhafte) Verursachung einer (vorsätzlichen und rechtswidrigen) Rechtsgutsverletzung oder -gefährdung. Überwiegend wird unter "Bestimmen" zur Haupttat jegliches Hervorrufen eines Tatentschlusses verstanden; hiernach reicht also gegebenenfalls die Herbeiführung einer verlockenden Situation aus.

Weblinks[Bearbeiten]