Die Rache des Ehri

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Handelnde Personen in
Die Rache des Ehri

Anoui
Mahori
Manina
Ombi
Potai
Potomba


Handlungsorte

Südsee
Tahiti
Papeete
Eimeo
Tamai

Die Rache des Ehri. Ein Abenteuer aus dem südlichen Polynesien von Emma Pollmer ist eine frühe Erzählung Karl Mays.

Textgeschichte

Das Abenteuer wurde 1878 erstmals in der Zeitschrift Frohe Stunden unter dem Pseudonym Emma Pollmer veröffentlicht.[1]

1894 wurde der Text dann unter gleichem Titel in vermutlich von fremder Hand bearbeiteter Form in den Sammelband Der Karawanenwürger aufgenommen, der zahlreiche Nachauflagen erlebte.[2]

In den Gesammelten Werken findet sich Die Rache des Ehri seit 1967 in Band 71 Old Firehand.

In der Reihe Karl May Taschenbücher erschien erstmals 1971 eine Lizenzausgabe des 71. Bandes.

Ebenfalls 1971 veröffentlichte die Karl-May-Gesellschaft als Privatdruck den Band Frohe Stunden in der Reihe Erstdrucke Karl Mays in Faksimile-Ausgaben, in dem auch ein Reprint von Die Rache des Ehri enthalten war.

1987 brachte der Karl-May-Verlag einen Reprint der ersten Buchausgabe des Karawanenwürgers mit einem umfangreichen Nachwort zur Werksgeschichte heraus.

Im Jahre 2000 wurde der Erstdruck im Reprint-Band Frohe Stunden der Karl-May-Gesellschaft wiederveröffentlicht.

2009 veröffentlichte der epubli Verlag den Sammelband Erzählungen Band II. Abenteuererzählungen, der den unbearbeiteten Text im Neusatz beinhaltet.

Ebenfalls 2009 brachte die Friedrich-Gerstäcker-Gesellschaft ein kommentiertes Sonderheft heraus, das die beiden Erzählungen Gerstäckers und Mays (vgl. unten) enthält. Es trägt den Titel Friedrich Gerstäcker: Das Mädchen von Eimeo. Karl May: Die Rache des Ehri. Liebe, Eifersucht und Mord in der Südsee.

Inhalt

Als Anoui, ein wohlhabender Händler und ehemaliger Ehri in der Südsee (die alten heidnischen Häuptlinge verlieren ihren Einfluss), von einer Geschäftsreise nach Papetee zurückkehrt, erfährt er, dass seine Frau Manina, die Tochter des Fürsten Potomba, von ihrem zum Christentum konvertierten Vater geholt und mit seinem Nebenbuhler Mahori, einem christlichen Missionar, verheiratet werde soll. Er kann die Hochzeit nicht verhindern, schwört aber Rache.

Als die Hochzeitsflotte von Eimeo zurückkehrt, bringt er das Boot des Nebenbuhlers zum Kentern, holt seine Frau in sein Boot und lässt den Konkurrenten von herbeigelockten Haien fressen. Anoui und Manina fliehen und niemand hört je wieder von ihnen.

Plagiatsvorwurf

Sonderheft der Gerstäcker-Gesellschaft zum Thema

Vorbild war hierbei ein Text von Friedrich Gerstäcker: Das Mädchen von Eimeo, erstmals 1868 veröffentlicht im Illustrirten Novellen-Almanach für 1869, Verlag Heidemann & Co., Berlin.

1910 publizierte Ansgar Pöllmann im zweiten Februarheft der Halbmonatsschrift für schöne Literatur Über den Wassern einen seiner gegen May gerichteten Artikel mit dem Titel Ein literarischer Dieb, bei dem er einige (nur geografische) Quellen Mays identifiziert.

Karl May konterte in seiner Autobiografie Mein Leben und Streben:

Ich hatte nämlich in einigen meiner allerersten, ältesten Reiseerzählungen, bei deren Abfassung ich noch nicht die nötige Erfahrung besaß, die Ereignisse, die ich schilderte, vor einem geographischen Hintergrunde spielen lassen, den ich bekannten, Jedermann zugänglichen Werken entnahm. Das ist nicht nur erlaubt, sondern es geschieht sehr häufig. Sich Ortsbeschreibungen anzupassen, kann niemals Diebstahl sein. Literarischer Diebstahl, also Plagiat, liegt nur dann vor, wenn man sich wesentliche Bestandteile eines Gedankenwerkes aneignet und diese in der Art verwendet, daß sie dann wesentliche Bestandteile des Werkes des Plagiators bilden und dabei als seine eigenen Gedanken erscheinen. So Etwas habe ich aber nie getan und werde es auch nie tun. Geographische Werke können, besonders wenn sie geistiges Allgemeingut geworden sind, ganz unbedenklich benutzt werden, sofern es sich nicht um das Abschreiben ganzer Druckbogen oder Seitenfolgen handelt und das Werk des Nachschriftstellers trotz des Abschreibens eine selbständige geistige Arbeit bleibt. [...] Ich habe, ohne mir etwas dabei zu denken, einige meiner kleinen, asiatischen Erzählungen mit ganz nebensächlichen geographischen und ethnographischen Arabesken verziert, welche ich in Büchern fand, die längst der Allgemeinheit angehören. Das ist erlaubt. Das ist sogar mein gutes Recht.[3]

1910 sprach auch Egon Erwin Kisch May auf den Plagiatsvorwurf direkt in Hinsicht auf Gerstäcker an und erhielt die Antwort:

Das bezieht sich auf die Geschichte "Ehry", die vor vielen Jahren in einer Novellensammlung von mir veröffentlicht worden ist. Es handelt sich um eine Erzählung, zu der mir eine alte Geographie von Indien, in der sie erwähnt ist, Anlass gab, F. Gerstäcker, der selbst nie in Indien war, scheint nun die gleiche Geographie gelesen und in einer Novelle benützt zu haben. Daher die Übereinstimmung.[4]

Sonstiges

  • Die Karawanenwürger-Variante ist vergleichsweise geringfügig bearbeitet, allerdings stark gekürzt.
  • 1879 überarbeitete May den Text und ergänzte ein weiteres Kapitel. Unter dem Titel Der Ehri wurde die Geschichte dann Anfang 1880 im Deutschen Hausschatz veröffentlicht und später (1894) in den Band Am Stillen Ocean der Gesammelten Reiseerzählungen übernommen.
  • 1880 wurde die – abermals veränderte – Erzählung unter dem Titel Tui Fanua ein weiteres Mal veröffentlicht, diesmal in der Zeitschrift Für alle Welt!
  • In der ersten Version Die Rache des Ehri gibt es – im Gegensatz zu den Folgefassungen – keinen Ich-Erzähler.

Anmerkungen

  1. Plaul/Klußmeier, S. 48, Nr. 81.
  2. Hermesmeier/Schmatz, S. 432–446, Nrn. UA5–UA9; hier auch die Ausgaben vor 1913.
  3. Karl May: Mein Leben und Streben, S. 221 ff.
  4. Egon Erwin Kisch: In der Villa "Shatterhand". In: Bohemia, Prag, vom 15. Mai 1910 (Pfingstbeilage), zitiert nach Mitteilungen der Karl-May-Gesellschaft Nr. 14/1972, S. 19–22.

Literatur

Weblinks