Erich Ebert

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Dr. Otto Erich Ebert (*23. September 1879; &dagger: ?) war ein Rechtsanwalt. Gemeinsam mit Leo von Hartleben-Sarkhaza leitete er in der Pillnitzer Straße 65I in Dresden eine Anwaltskanzlei.

Erich Ebert, Karl und Klara May

Im Münchmeyer-Prozess übernahm Erich Ebert am 29. Januar 1912 Karl Mays offizielle Vertretung im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden. Vermutlich hatte Philipp Rauer, der im Erdgeschoss des Kanzleigebäudes wohnte, Karl May an diesen Anwalt verwiesen.[1]

Am gleichen Tag telefonierten Ebert und Mays Anwalt Franz Netcke miteinander, woraufhin Netcke seinem Kollegen die den Prozess betreffenden Unterlagen mit folgender Bitte sandte:

Ich bitte, gegen das Urteil [vom 22. Dezember 1911] in vollem Umfang Berufung einzulegen, die Stellung von Anträgen sich aber vorzubehalten.[2]

Zwei Tage darauf legte Erich Ebert wie verabredet Berufung beim Dresdner Oberlandesgericht gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 22. Dezember 1911 ein.[3]

Am 1. Februar schrieb Ebert an Netcke, dass Pauline Münchmeyers Anwalt Victor Pauwels Vergleichsvorschläge machen wolle, bevor Schriftsätze eingereicht werden:

Ich nehme an, dass Mandant nicht daran denkt, von der Urteilssumme im Vergleichsweg etwas nachzulassen, und habe die Absicht, Herrn Kollegen Dr. Pauwels mitzuteilen, dass ich unter allen Umständen auf Verhandlung im Termin vom 29. März 1912 bestehen müsse.[4]

Weitere Münchmeyer-Akten erhielt Erich Ebert am 23. Februar von Franz Netcke.[5] Erst am 27. Februar beantwortete Rechtsanwalt Netcke Eberts Schreiben vom 1. des Monats und bat darum,

Herrn Kollegen Dr. Pauwels zu erklären, dass von einem Vergleiche nunmehr gar keine Rede sein könne, es sei denn, dass die Urteilssumme vergleichsweise hinaufgesetzt würde [...] Bestehen Sie also auf Schriftsatzwechsel und auf Verhandlung im Termine [...][6]

Am 22. März informierte Rechtsanwalt Ebert seinen Kollegen Netcke darüber, dass das Oberlandesgericht Dresden den Verhandlungstermin vom 29. März auf den 5. Juni 1912 verlegt habe:

Sie haben wohl die Güte, Mandanten hiervon in Kenntnis zu setzen.[7]

Karl May sollte diese Verhandlung nicht mehr erleben. Am 1. April schrieb Franz Netcke an die Rechtsanwälte Ebert und von Hartleben:

In Sachen   M a y   /   M ü n c h m e y e r   teile ich Ihnen hierdurch mit, dass Karl May am Sonnabend, 30. März c[u]r[rentis][8] gestorben ist. – Ich bitte das Gericht hiervon zu benachrichtigen.[9]

Erst am 31. Januar 1913 endete der Münchmeyer-Prozess mit einem Vergleich zwischen Pauline Münchmeyer (Anwälte: Emil Körner und Oskar Gerlach) und Karl Mays Witwe Klara May (Anwälte: Erich Ebert und Franz Netcke). Pauline Münchmeyer zahlte 25.000 Mark, Klara May verzichtete dafür auf alle weiteren Ansprüche.[10]

Anmerkungen

  1. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 548.
  2. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 548.
  3. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 549.
  4. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 549.
  5. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 554.
  6. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 561.
  7. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 592.
  8. Lateinisch: des laufenden [Jahres].
  9. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 603.
  10. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 526.

Literatur

Informationen über Zeitgenossen Karl Mays finden Sie im Namensverzeichnis Karl May – Personen in seinem Leben von Volker Griese unter Mitwirkung von Wolfgang Sämmer.