Prozess: Unterschied zwischen den Versionen

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(siehe auch)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 5. Dezember 2011, 22:37 Uhr

Prozess (von lat. procedere = fortschreiten, voranschreiten, fortgehen, verlaufen) heißt das streitige[1] Verfahren vor einem Gericht, das durch eine Klage (Zivilprozess) oder Anklage (Strafprozess) eingeleitet wird und auf eine (unabhängige) verbindliche Entscheidung (Urteil, Beschluss) zielt.

Die verschiedenen Gerichtszweige haben jeweils ihre eigenen Prozessordnungen.

siehe auch[Bearbeiten]

Karl Mays Prozesse

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Ein nicht-streitiges gerichtliches Verfahren ist z.B. die Eintragung von grundstücksbezogenen Rechten in das Grundbuch, die zur freiwilligen Gerichtsbarkeit zählt.