Schönburg

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Die Familie von Schönburg ist ein fränkisch-thüringisches edelfreies Adelsgeschlecht, das 1130 erstmals urkundlich erwähnt wurde und um 1182 ein reichsunmittelbares Gebiet in der Gegend von Geringswalde besaß, das sie 1590 an Kursachsen abtrat.

Geschichte

Die Schönburgischen Rezessherrschaften nach 1740

Jahrhundertelang bestimmten die Herren von Schönburg die Geschichte in Südwestsachsen. Zu ihren Besitzungen gehörten Glauchau (seit 1256), Lichtenstein (seit 1286), Waldenburg (seit 1378), die Grafschaft Hartenstein (seit 1406), die Herrschaften Penig und Wechselburg (seit 1543) und die Herrschaft Rochsburg (seit 1548).

Die Herren von Schönburg zählten zu den Reichsständen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, zu Landständen der sächsischen Kurfürsten und böhmischer Könige. Es gelang ihnen, bis ins 18. Jahrhundert ihre historisch fast einmalige verfassungsrechtliche Sonderstellung zu bewahren und eigene staatliche Strukturen zu entwickeln. Die Schönburger hatten eigene Verwaltung und Beamte. Der Rezess von 1740 mit Kursachsen schränkte die durch die Reichsunmittelbarkeit begründete Eigenständigkeit der Herren von Schönburg weitgehend ein.

Ernstthal

Ernstthal erhielt seinen Namen 1687 von Christian Ernst von Schönburg-Remissau-Rochsburg-Hinterglauchau verliehen, der damit vermutlich nicht nur sich, sondern auch den Stammvater Ernst von Schönburg ehren wollte. Die kleine Gemeinde stand von Anbeginn unter dem Protektorat der souveränen Grafen von Hinterglauchau; im Unterschied zu Hohenstein, das den Grafen von Forderglauchau gehörte.

Den Grafen von Schönburg gehörten gegen 1680 (zur Gründung Ernstthals) knapp 600 km² Land zwischen Sachsen und Böhmen gelegen, darauf zehn Städte und ca. 125 Dörfer, darunter auch Hohenstein und dessen Nachbarstadt Ernstthal. Diese Gebiete waren ursprünglich ein böhmisches Lehen. Allein diese Tatsache genügte, um Sachsen an der Ausübung der Landesherrschaft zu hindern. Doch waren all diese souveränen Gebiete der Grafen von Schönburg völlig von Kursachsen eingeschlossen; und seit dem Mittelalter drang Sachsen darauf, die Privilegien der Grafen einzuschränken oder ganz aufzuheben.

Eine leere gräfliche Kasse war 1740 Grund für Zugeständnisse an Sachsen, die sogenannten Schönburgischen Rezesse (Vergleiche). Juristisch war damit der Landesherrschaft allerdings ein Ende gesetzt; trotzdem blieben die Grafen Obrigkeit in ihren Gebieten. Sie hatten eine eigene Gerichtsbarkeit und einen eigenen Beamtenapparat – wenn auch unter sächsischer Oberinstanz. Die Bewohner der Herrschaft Schönburg, genauer: der Schönburgischen Rezessherrschaften, blieben Untertanen der Grafen.

1835 – im Zusammenhang mit Sachsens Übergang zur konstitutionellen Monarchie 1831 – wurde ein sogenannter Erläuterungsrezess abgeschlossen. In ihm wurden große Teile der schönburgischen Zwischeninstanz abgeschafft. Aber erst 1878 – also nach der Geburt Karl Mays – verlor Schönburg die letzten Reste einstiger Landesherrschaft. Die Justizhoheit ging vollständig an Sachsen über.

1842 jedoch stand das kleine Weberhaus in der Niedergasse III auf Schönburg-Hinterglauchauischen Territorium. Und Karl May wurde – da in diesem Haus geboren – automatisch Schönburg-Hinterglauchauischer Untertan. Sollten eifrige Forscher herausfinden, dass sich seine Mutter zur Entbindung nach Hohenstein begeben hätte, würde das Karl May nur zu einem in Schönburg-Forderglauchau geborenen Bürger machen; für einen eigenen Sachsen hätte sie etwas weiter laufen müssen ...

Als Schönburg 1878 sämtliche verbliebenen Privilegien an Sachsen verkaufte, wurden Karl May und alle anderen bisher schönburgischen Untertanen über Nacht zu Sachsen.

Karl May und die Herren von Schönburg

Graf von Schönburg-Hinterglauchau
Fürst Otto Viktor von Schönburg-Waldenburg

Das Fürstlich-Schönburgische Lehrerseminar in Waldenburg wurde 1844 von Fürst Otto Viktor von Schönburg-Waldenburg gegründet. Er vergibt auch Stipendien (durch einen Fond). Karl May erhält von dort allerdings keinen Zuschuss.

Eine kleine Unterstützung dagegen bekommt er vom Grafen Heinrich von Schönburg-Hinterglauchau (* 1794; † 1881), seinem damaligen Landesherrn.

Literatur

  • Vollständiges Staatspost und Zeitungslexikon. Bd. 2. Zwickau 1824.
  • Kurze Beleuchtung der Schönburg’schen Rezeßverhältnisse. Dresden o. J. (um 1850).
  • Das Sächsisch-Schönburgische Staatsrecht der Gegenwart. Dresden 1870.
  • W. Schlesinger: Die Schönburgischen Lande bis zum Ausgang des Mittelalters. Schriften für Heimatforschung 2. Limpert Dresden o. J. (um 1935).
  • W. Schlesinger: Die Entstehung des Landesherrschaft. Untersuchungen vorwiegend nach mitteldeutschen Quellen. Sächsische Forschungen zur Geschichte 1. Dresden 1941. Nachdruck: Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1964.
  • W. Schlesinger: Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg. Eine Studie zur Geschichte des Staates in Deutschland. Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit IX/1. Böhlau Münster–Köln 1954.
  • Jens Pompe/Christian Heermann: Keine fürstliche, aber eine gräfliche Unterstützung. In: Karl-May-Haus Information Nr. 9/1996, S. 12–18. (https://www.karl-may-gesellschaft.de/kmg/kmh/kmhi/009/kmhi09.pdf Onlinefassung])

Weblinks