Schutzverwandt

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Schutzverwandte waren bis ins 19. Jahrhundert (legitime) Einwohner einer Stadt, die nicht das volle Bürgerrecht innehatten.

Während in früheren Zeiten den geringeren Rechten auch geringere Lasten entsprachen, hatten im 19. Jahrhundert die Schutzverwandten im allgemeinen dieselben Lasten wie die Vollbürger zu tragen.

Zu ihren Rechten gehörten neben dem Wohnrecht auch die Erlaubnis, die allgemeinen Anstalten der Gemeinde zu benutzen.

Nicht erlaubt war einem Schutzverwandten, selbstständig ein bürgerliches Gewerbe zu betreiben oder den Zünften beizutreten. Dies wurde teilweise sogar als Vorteil aufgefasst, da der Stand des Schutzverwandten nicht die (insbesondere finanziellen) Verpflichtungen des Bürgerrechts und die Reglementierungen der Zünfte mit sich brachte. Auch durfte ein Schutzverwandter kein öffentliches Amt bekleiden.

Schutzverwandte unterstanden aber der Polizei und der Gerichtsbarkeit der Stadt.

In der Regel rekrutierten sich Schutzverwandte aus den Reihen der Gesellen, Lehrlinge, Arbeiter, Tagelöhner und Juden.

Der Begriff des Schutzverwandten fand bis ins 19. Jahrhundert, teils bis nach 1918 Gebrauch. Er wurde schließlich nicht mehr benutzt, weil ab dem 19. Jahrhundert die Schutzverwandten im Allgemeinen die gleichen Lasten zu tragen hatten wie die Vollbürger, so dass die Unterscheidung schließlich keinen Sinn mehr machte.

Schutzverwandte bei Karl May[Bearbeiten]

Der Vater von Franz Halbermann wird als armer, schutzverwandter Schneidermeister in Potschappel bezeichnet.

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