Stollberg-Affäre

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Die Stollberg-Affäre führte zu der vierten und letzten Verurteilung Karl Mays.

Die Affäre[Bearbeiten]

Emil Eduard Pollmer, der fünfzigjährige Onkel von Emma Pollmer, wurde am 26. Januar 1878 im Pferdestall des Gasthofes "Zum braven Bergmann" zu Niederwürschnitz unter einigermaßen mysteriösen Umständen tot aufgefunden. Die Sache wurde untersucht, aber als Unfalltod – er geriet wohl nach einer Wirtshausrauferei betrunken unter ein Fuhrwerk – zu den Akten gelegt. Die Ermittlungen gegen Böhme und Genossen wurden eingestellt. Die örtlichen Zeitschriften berichteten über den Vorfall; auch in den Dresdner Nachrichten erschien am 31. Januar eine Notiz.

Christian Gotthilf Pollmer, der Vater des Toten, glaubte nicht an einen Unfall. Bei ihm meldeten sich Zeugen[1], die von einem Mord berichteten. Pollmer bat beim Osterbesuch am 21./22. April den Lebensgefährten seiner Enkelin, Karl May, den (bereits abgeschlossenen) Fall noch einmal zu untersuchen.

May begab sich am 25. April nach Niederwürschnitz und Neuoelsnitz und befragte die Einwohner. Dabei gab er sich einigen Zeugen gegenüber als höherer, von der Regierung eingesetzter Beamter aus.

Ihm wurde das diesmal nicht ohne weiteres abgenommen und der Dorfpolizist, Ernst Oswald, ermittelte. Schnell stellte sich heraus, dass jener Beamte, der angeblich höher steht als der Staatsanwalt, der vorbestrafte Karl May war. Oswald stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Chemnitz und denunzierte May – unterstützt durch Aussagen des Hohensteiner Gendarm-Brigadiers Friedrich Julius Frentzel sowie des Ernstthaler Wachtmeister Christian Friedrich Dost – als Socialdemocrat durch und durch, der in Socialdemocratischen Blättern publiziere.

Daraufhin wurden Zeugen befragt und die Aussagen vom Gerichtsamt Stollberg nach Chemnitz gesandt.

May nahm am 11. und 20. Juni in Dresden zu dem Vorwurf der Amtsanmaßung Stellung. Er bestritt alle Vorwürfe ebenso wie die Behauptung, Sozialdemokrat zu sein. Auch diese Aussage wurde nach Chemnitz geschickt.

Das Bezirksgericht Chemnitz beschloss daraufhin, eine regelrechte Untersuchung gegen May einzuleiten, verwies die Untersuchung aber an das Gerichtsamt Stollberg. May verzichtete auf einen Anwalt und verfasste nur eine längere Defension (= Verteidigungsschrift). Dieser legte er sein patriotisches Gedicht Rückblicke eines Veteranen am Geburtstage Sr. Majestät des Königs Albert von Sachsen von 1875 bei.

Nachdem er sich verschiedenen Vorladeversuchen (seit Anfang Juli) durch Ortswechsel entzogen hatte, wurde May zeitweise sogar durch Anzeigen im Königl. Sächs. Gendamerieblatt und der Leipziger Zeitung gesucht. Am 15. Oktober 1878 konnte er endlich in Stollberg vernommen werden. Er bestritt wiederum sämtliche Vorwürfe und wollte Zeugen finden. Das gelang ihm allerdings bis zum 23. November nicht, woraufhin die Untersuchung vom zuständigen Richter für geschlossen erklärt wurde. Die Akten wurden Anfang Dezember wieder nach Chemnitz zur Bekanntmachung des Actenschlusses weitergeleitet.

Am 9. Januar 1879 verhängte dann das Amtsgericht Stollberg eine Strafe von drei Wochen Gefängnis und Bezahlung der Untersuchungskosten. Das Urteil wurde an das Gerichtsamt Hohenstein-Ernstthal und die Staatsanwaltschaft in Chemnitz geschickt. Von der Bezahlung der Kosten wurde wegen der Armuth Mays letztlich abgesehen.

May legte zwar mit Hilfe des Glauchauer Advokaten Ernst Friedrich Grimm Einspruch ein, aber das Urteil wurde am 12. Mai (in zweiter Instanz) bestätigt. Ein Gnadengesuch an König Albert von Sachsen vom 2. Juli 1879 wurde abgelehnt und vom 1. bis zum 22. September 1879 verbüßte Karl May im Arresthaus seiner Heimatstadt seine letzte Haftstrafe.

Dokumente[Bearbeiten]

Das Urteil[Bearbeiten]

In der Untersuchung gegen Carl Friedrich May erkennt das unterzeichnete Königl. Gerichtsamt für Recht: Weil genannter May, wie seines Leugnens ungeachtet durch die in der Hauptsache mit einander übereinstimmenden zeugeneidlichen Aussagen Ludwig Kossuth Jähn's Bl 4 fg. und 34 fg., und Ernst Ferdinand John's Bl. 5 fg. u. 36 flg., in Verbindung mit den Angaben Carl Eduard Huth's Bl. 3 fg. und Ernst Ferdinand Jahn's und den übrigen Ergebnissen der geführten Untersuchung thatsächlich festgestellt worden ist, am 25. April 1878 nach Niederwürschnitz gekommen ist, sich in der Sonntag'schen Restauration dem Wirth Sonntag und den Zeugen Jähn und den beiden Gebrüdern John gegenüber für einen höheren, von der Regierung angestellten Beamten, welcher in Betreff der von der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Chemnitz vorgenommenen gerichtlichen Aufhebung des am 26. Januar vorigen Js. in einem Stalle des Huth'schen Gasthofes todt aufgefundenen Barbiers Pollmer Erörterungen anzustellen habe, ausgegeben und eine Befragung Jähn's und der Gebrüder John über diese Seiten der vorgedachten Königlichen Staatsanwaltschaft geschehenen amtlichen Erörterungen vorgenommen hat, ohne hierzu ein Recht zu haben, mithin unbefugt sich mit Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt hat, so ist deshalb eingangsgedachter May nach § 132 des Reichsstrafgesetzbuches Drei Wochen lang mit Gefängniß zu bestrafen, sowie die Kosten der Untersuchung zu berichtigen verbunden. Von Rechts - Wegen! Das Königliche Gerichtsamt Stollberg, am 9. Januar 1879.[2]

Das Bittgesuch[Bearbeiten]

Vor nun über Jahresfrist verbreitete sich das Gerücht, daß man in Oberwürschnitz einen nahen Verwandten von mir erschlagen habe; einige Wenige erzählten, er sei überfahren worden. Der Vater des Todten, zugleich mein Schwiegervater, welcher gern Gewißheit haben wollte und doch durch hohes Alter und Kränklichkeit verhindert war, sich persönlich zu erkundigen, bat mich, dies an seiner Stelle zu thun und zu diesem Zwecke nach Würschnitz zu gehen. Ich erfüllte seine Bitte und ließ mir in einer Restauration des genannten Ortes den Hergang erzählen. Er wurde mir von den meisten der Anwesenden als Mord dargestellt; dennoch aber und obgleich auch zwei Augenzeugen dies fest behaupteten, nahm ich die Überzeugung vom Gegentheile mit zurück.
Obgleich ich meine Erkundigungen mit der größten Behutsamkeit aussprach, sah ich mich später unter Anflage gestellt. Zwei von den etwa zwanzig anwesend Gewesenen wurden gegen mich vernommen; ich hatte Niemand gekannt und sah mich in Folge dessen außer Stande, Gegenzeugen zu stellen. Einzelne aus dem Zusammenhange gerissene Worte, Verdrehungen, die wohl absichtslos und in Folge des mit der Zeit abgeschwächten Gedächtnisses geschahen, waren die Ursache, daß ich mich zu drei Wochen Gefängnis verurtheilt sehe.
Ich bin Literat und arbeite in der Redaction einiger belletristischer Journale. Mehrere meiner erst begonnenen größeren Arbeiten befinden sich gegenwärtig im laufenden Drucke, so daß ich von ihnen wöchentlich ein bestimmtes Quantum zu liefern habe. Selbst wenn mir das Schreiben während einer Haft von der angegebenen Dauer gestattet wäre, würde es mir unmöglich sein, den eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, was den Verlust meiner Stellung zu den betreffenden Journalen sofort nach sich zöge und mich für lange Zeit in die schlimmste pecuniäre Lage versetzte. Bei der jetzt so engen Verbindung zwischen den Herausgebern und Verlegern würde die Nichterfüllung meiner Verbindlichkeiten bald allgemein bekannt sein, das Vertrauen zu mir verloren gehen und ich in eine dauernde Schädigung geraten, welche nicht in der Absicht des Richters gelegen hat.
Aus diesem Grunde gestatte ich mir das ebenso dringende wie tief ergebene Bittgesuch: Ew. Majestät wolle in Gnade geruhen, durch Kürzung meiner Haft oder Verwandlung derselben in eine Geldstrafe die mir drohende Gefahr huldreichst abzuwenden! Die Erfüllung dieser unterthänigsten Bitte würde eine schwere Sorge von meinem Herzen nehmen, die Meinigen vor großem Leide bewahren und mich und sie Ew. Majestät zu immerwährendem Dank verpflichten.
Mit schuldigster Hochachtung und tiefster Ehrerbietung verharrt Ew. Majestät ganz ergebener Karl May[3]

(Karl May: Unterthänigstes Bittgesuch an Seine Majestät Herrn Albert, König von Sachsen, zu Dresden, 2. Juli 1879)

Die Stollberg-Akte[Bearbeiten]

Stollberg-Akte

Die zu dem Vorgang gehörende Akte "Amtsgericht Stollberg Nr. 129" – heute im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden, Amtsgericht Stollberg 21 – wurde von Adolf Stärz im Dezember 1958 entdeckt[4] und von Fritz Maschke erstmals publiziert.

Sonstiges[Bearbeiten]

Während seiner Haftstrafe (September 1879) führte Karl May Buch über seine Gefängniskost.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Karl-May-Chronik I, S. 235.
  2. Maschke, S. 172.
  3. Maschke, S. 189.
  4. Steinmetz: Die Akte Stollberg und kein Ende, S. 44-47.

Literatur[Bearbeiten]