Vorstrafe

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Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei nicht ganz unerheblich (vgl. § 32 BZRG). Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt (bei entsprechender Höhe) als Vorstrafe.

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