Zivilverfahren

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Der Zivilprozess ist das gerichtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Reichgericht [heute BGH]) in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zur Feststellung, Durchsetzung und vorläufigen Sicherung privater Rechte eines Rechtssubjekts.

Er gliedert sich vor allem in Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung und ist hauptsächlich in der Zivilprozessordnung (ZPO, in Kraft getreten am 1. Oktober 1879) geregelt.

Im Unterschied zum Strafverfahren wird der Zivilprozess durch die Parteien selbst in Gang gesetzt, nämlich durch Erhebung der Klage. Die Anspruchsvoraussetzungen (Begründetheit der Klage) werden im Unterschied zu den Prozessvoraussetzungen (Zulässigkeit der Klage) nicht von Amts wegen ermittelt, sondern das Gericht entscheidet aufgrund des (unstreitigen) Vortrags der Parteien. Nur bei Bedarf erhebt das Gericht (auf Antrag) Beweis; die Beweise müssen die Parteien beibringen, jeweils für das von ihnen Behauptete bzw. für sie Günstige. Das Gericht ist an die Anträge der Parteien gebunden.