Anstiftung
Version vom 25. Dezember 2011, 21:50 Uhr von SabineD. (Diskussion | Beiträge)
Bei Straftaten werden verschiedene Arten der Täterschaft und Teilnahme unterschieden. Im Einzelnen gibt es allerlei Rechtsprobleme in diesem Zusammenhang.
Die Anstiftung ist eine Form der Teilnahme (vgl. heute § 26 StGB); Strafgrund ist die (vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhafte) Verursachung einer (vorsätzlichen und rechtswidrigen) Rechtsgutsverletzung oder -gefährdung. Überwiegend wird unter "Bestimmen" zur Haupttat jegliches Hervorrufen eines Tatentschlusses verstanden; hiernach reicht also gegebenenfalls die Herbeiführung einer verlockenden Situation aus.
Weblinks[Bearbeiten]
- Eintrag in der Wikipedia.