Bearbeiten von „Pauline Münchmeyer“
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Am 17. September 1910 ist Pauline Münchmeyer bei der Zeugenvernehmung von Alma Schmidt vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte zugegen. | Am 17. September 1910 ist Pauline Münchmeyer bei der Zeugenvernehmung von Alma Schmidt vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte zugegen. | ||
[[Louis Max Ludwig]] agiert am 4. August 1911 als Bevollmächtigter Pauline Münchmeyers beim Oberlandesgericht Dresden und stellt einen Antrag, der aber später zurückgewiesen wird. | [[Louis Max Ludwig]] agiert am 4. August 1911 als Bevollmächtigter Pauline Münchmeyers beim Oberlandesgericht Dresden und stellt einen Antrag, der aber später zurückgewiesen wird. | ||
− | Am 12. Oktober ist Streitverhandlung in ihrem Zivilverfahren. Sie wird von Louis Max Ludwig begleitet. Die Gegenseite, vertreten durch May und Netcke, reduziert ihre Schadenersatzforderung auf 160.000 Mark, verlangt aber weiterhin die Herausgabe der Originalmanuskripte.<ref>''Karl-May-Chronik V'', S. 503f. </ref> Pauline Münchmeyer will die Klage abweisen lassen und beschuldigt May des Meineids. Der Vorsitzende schlägt einen Vergleich vor. Pauline Münchmeyer ist einverstanden, aber die Gegenseite lehnt ab. Auch ein Angebot Münchmeyers über 30.000 Mark wird abgelehnt.<ref>''Karl-May-Chronik V'', S. 511. </ref> Weitere Termine folgen, bis am 22. Dezember 1912 vor der 6. Zivilkammer das Urteil gefällt wird. Pauline Münchmeyer wird zu einem Schadenersatz in Höhe von 60.000 Mark - erst nur für das ''Waldröschen'' - verurteilt. Mays Antrag auf Herausgabe der Manuskripte wird angewiesen.<ref>''Karl-May-Chronik V'', S. 525ff. </ref> Eine Abschrift des Urteils umfasst 47 Seiten. Beide Parteien legen im Januar 1912 Berufung ein. Der neue Anwalt Pauline Münchmeyers ist Dr. [[Victor | + | Am 12. Oktober ist Streitverhandlung in ihrem Zivilverfahren. Sie wird von Louis Max Ludwig begleitet. Die Gegenseite, vertreten durch May und Netcke, reduziert ihre Schadenersatzforderung auf 160.000 Mark, verlangt aber weiterhin die Herausgabe der Originalmanuskripte.<ref>''Karl-May-Chronik V'', S. 503f. </ref> Pauline Münchmeyer will die Klage abweisen lassen und beschuldigt May des Meineids. Der Vorsitzende schlägt einen Vergleich vor. Pauline Münchmeyer ist einverstanden, aber die Gegenseite lehnt ab. Auch ein Angebot Münchmeyers über 30.000 Mark wird abgelehnt.<ref>''Karl-May-Chronik V'', S. 511. </ref> Weitere Termine folgen, bis am 22. Dezember 1912 vor der 6. Zivilkammer das Urteil gefällt wird. Pauline Münchmeyer wird zu einem Schadenersatz in Höhe von 60.000 Mark - erst nur für das ''Waldröschen'' - verurteilt. Mays Antrag auf Herausgabe der Manuskripte wird angewiesen.<ref>''Karl-May-Chronik V'', S. 525ff. </ref> Eine Abschrift des Urteils umfasst 47 Seiten. Beide Parteien legen im Januar 1912 Berufung ein. Der neue Anwalt Pauline Münchmeyers ist Dr. [[Victor Pauwel]]. |
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* Uwe Lehmann: ''Die lästige Witwe – Pauline Münchmeyer zum 180. Geburtstag''. In: [[Karl May in Leipzig Nr. 121]], [[2020]]. | * Uwe Lehmann: ''Die lästige Witwe – Pauline Münchmeyer zum 180. Geburtstag''. In: [[Karl May in Leipzig Nr. 121]], [[2020]]. | ||
* [[Jürgen Wehnert]] und [[Wilhelm Vinzenz]]: ''Karl May an Pauline Münchmeyer. Ein tollkühner Brief und seine Folgen''. In: [[Karl-May-Welten VI]], [[2021]]. | * [[Jürgen Wehnert]] und [[Wilhelm Vinzenz]]: ''Karl May an Pauline Münchmeyer. Ein tollkühner Brief und seine Folgen''. In: [[Karl-May-Welten VI]], [[2021]]. | ||
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