Durchsuchung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 21:53 Uhr

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Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen. Sie ist ein wichtiges Instrument der Strafverfolgung, der -vollstreckung sowie der Gefahrenabwehr.

Bei der Hausdurchsuchung greifen besondere Vorschriften, insbesondere weil hier die Unverletzlichkeit der Wohnung bzw. des Hausrechts berührt wird.

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