Meineid: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 21:57 Uhr

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Ein Meineid ist im deutschen Strafrecht das falsche Schwören vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle. Geschütztes Rechtsgut ist die Rechtspflege. Meineid ist im Unterschied zur Uneidlichen Falschaussage ein Verbrechen.

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