Untreue: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 22:01 Uhr
Bei der Untreue handelt es sich um ein strafrechtliches Delikt. Durch die vollendete Untreue entsteht in der Folge einer in der jeweiligen Strafrechtsordnung näher definierten treuwidrigen Handlung bei dem Opfer ein wirtschaftlicher Schaden. Es handelt sich bei dem Straftatbestand daher um ein Vermögensdelikt.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.