Vergleich: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 22:02 Uhr

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Als Vergleich bezeichnet man in der Rechtswissenschaft einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.

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