Versicherung an Eides statt

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Die Versicherung an Eides statt oder eidesstattliche Versicherung (kurz "E. V." oder "EV") ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere Rechtsbedeutung erlangt die Versicherung an Eides statt dadurch, dass die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung eine Straftat darstellt. Gibt jemand also bewusst eine unwahre eidesstattliche Versicherung ab, macht er sich strafbar.

Besondere Anwendungsbereiche sind einmal die Bekräftigung der Richtigkeit eines Vermögensverzeichnisses im Rahmen der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung und zum anderen über die Einnahmen und Ausgaben einer Verwaltung. Daneben gibt es noch diverse andere Anwendungsfälle.

Der Begriff der Versicherung an Eides statt ist als solcher neutral und in keiner Weise zwingend auf Vermögensverzeichnisse oder die Zwangsvollstreckung bezogen. Auch im Verwaltungsrecht findet sie häufig Anwendung, wenn es darum geht, dass zu Beweiszwecken jemand gegenüber einer Behörde die Richtigkeit einer Aussage bekräftigen soll. Insbesondere die Versicherung an Eides statt in Zusammenhang mit der Glaubhaftmachung als Beweismittel ist wertneutral und steht nicht in Zusammenhang mit der Vermögenslage desjenigen, der die Versicherung abgibt.

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