Diskussion:Reichspressegesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Uwe L. (Diskussion | Beiträge) |
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Aktuelle Version vom 26. Oktober 2009, 18:53 Uhr
zur Erläuterung: mit "Zensur" ist (auch jetzt in Art. 5 GG) nur die Vorzensur gemeint - Einschränkungen der Presse durch sog. einfache Gesetze (also solche, die im Rang unter der Verfassung stehen) sind daher möglich --R