Einspruch: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Dieser Artikel oder Abschnitt ist noch sehr kurz oder unvollständig. Es wäre schön, wenn Du ihn ergänzt, wenn Du mehr über das Thema weißt.
K |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 21:53 Uhr
Der Einspruch ist ein spezieller Rechtsbehelf, der in verschiedenen gerichtlichen Verfahren oder gegen bestimmte Verwaltungsakte erhoben werden kann.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.