Verfahren
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Das Gerichtsverfahren oder kurz Verfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen. Der Begriff "Prozess" umschreibt das Gerichtsverfahren nur unzureichend, da er stets auf eine Rechtsstreitigkeit abstellt.
siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.