Diskussion:Reichspressegesetz

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zur Erläuterung: mit "Zensur" ist (auch jetzt in Art. 5 GG) nur die Vorzensur gemeint - Einschränkungen der Presse durch sog. einfache Gesetze (also solche, die im Rang unter der Verfassung stehen) sind daher möglich --R

Könntest du das in den Artikel einarbeiten? Das erscheint mir wichtig. Danke! --Uwe L. 10:46, 26. Okt. 2009 (UTC)
Dankeschön! --Uwe L. 17:53, 26. Okt. 2009 (UTC)