Notar: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. April 2012, 21:00 Uhr

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Der Notar (lateinisch notarius = Geschwindschreiber) ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Die Beglaubigungen von Urkunden durch ihn dokumentieren, dass die Inhalte der beglaubigten Urkunde korrekt sind. In manchen Fällen ist die notarielle Beurkundung notwendig, um ein Rechtsgeschäft erst wirksam zu machen (z.B. Gründstückskaufvertrag).

Weblinks[Bearbeiten]