Diskussion:Gerichtsamt Hohenstein-Ernstthal

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Der offizielle Name war "Königliches Gerichtsamt Hohenstein-Ernstthal". Sollen wir das dahingehend umbenennen oder lieber beim Amtsgericht das "Königlich" weglassen? Theoretisch müssten beide wohl sogar "Königlich Sächsisch" geheißen haben. --Uwe L. 12:24, 17. Okt. 2010 (UTC)

Knifflig. Bis 1878 lag die Gerichtsbarkeit ja noch bei den Schönburgern. "Königlich" oder "Königlich Sächsisch" kann es ja erst danach geheißen haben. Und "Hohenstein-Ernstthal" galt ja dann sogar erst nach der Vereinigung der Städte, nochmal 20 Jahre später. --JF 12:40, 17. Okt. 2010 (UTC)
Der Aufstellung hier entnehme ich, dass das Amt tatsächlich "Gerichtsamt Hohenstein-Ernstthal" hieß. --JF 12:42, 17. Okt. 2010 (UTC)
Hm. Das "Königlich" hab' ich in BaA, S. 52, gefunden. Aber die heutigen Juristen werden's wohl am besten wissen. Lassen wir's einfach so. --Uwe L. 12:54, 17. Okt. 2010 (UTC)
Das Gerichstamt ist ja auch sicherlich königlich geworden; das könnte zur Folge haben, dass May im selben Gebäude 1869 fürstlich-gräflich-schönburgisch und 1879 könglich-sächsisch einsaß. :) --JF 13:01, 17. Okt. 2010 (UTC)