Referendar
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Referendar (neulat.: Berichterstatter) hieß in Preußen, Sachsen und anderen Staaten des 19. Jahrhunderts (und auch heute wieder) der Jurist und Regierungsbeamte nach der ersten Staatsprüfung. In Süddeutschland wurden diese Rechtspraktikanten genannt. Nach der zweiten Staatsprüfung ist man Assessor.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag im Brockhaus 1911.