Verhaltschein: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
== Karl Mays "Verhaltschein" == | == Karl Mays "Verhaltschein" == | ||
− | [[Karl May]] besaß einen Verhaltschein des Dorfes [[Naußlitz]], wo er sich [[1864]]/[[1865|65]] aufhielt - | + | [[Karl May]] besaß einen Verhaltschein des Dorfes [[Naußlitz]], wo er sich [[1864]]/[[1865|65]] aufhielt - wenn auch keinesfalls ein Jahr lang; benutzt hat er das Dokument nach bisherigen Erkenntnissen nicht. |
== Literatur == | == Literatur == |
Aktuelle Version vom 14. November 2021, 19:22 Uhr
Ein Verhaltschein ist ein Dokument, das besagt, dass der Inhaber desselben ein Jahr lang im Ort gelebt und sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Mit diesem Schein konnte er seinen Wohnsitz innerhalb Sachsens ändern und sich anderswo niederlassen. Für Auslandsreisen hatte dieser Verhaltschein allerdings keine Gültigkeit.
Karl Mays "Verhaltschein"[Bearbeiten]
Karl May besaß einen Verhaltschein des Dorfes Naußlitz, wo er sich 1864/65 aufhielt - wenn auch keinesfalls ein Jahr lang; benutzt hat er das Dokument nach bisherigen Erkenntnissen nicht.
Literatur[Bearbeiten]
- René Grießbach: Lohse - May - Fickler: Das Kapitel Naußlitz. In: Karl-May-Haus Information Nr. 24/2011, S. 58-60.
- Hainer Plaul: Alte Spuren. Über Karl Mays Aufenthalt zwischen Mitte Dezember 1864 und Anfang Juni 1865. In: Jahrbuch der Karl-May-Gesellschaft 1972/73.
Weblinks[Bearbeiten]
- Beispiel für einen Verhaltschein im Stadtgeschichtlichen Museum Leipzig