Die "Rettung" des Herrn Karl May
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Der Text Die "Rettung" des Herrn Karl May wurde 1907 von Hermann Cardauns in den Historisch-politischen Blättern veröffentlicht.
Cardauns ging dabei auf die Prozesse gegen Adalbert Fischer respektive Pauline Münchmeyer und und deren Rezeption in den Zeitungen ein. Insbesondere stellte er fest, dass Karl May nicht bewiesen habe, in den Münchmeyer-Romanen nicht abgrundtief unsittlich geschrieben zu haben, und dass es in diesen Prozessen nur um die Urheber- und Verlagsrechte an den Romanen ging.
May reagierte mit dem Flugblättern Aus dem Lager der May-Gemeinde und Die "Rettung" des Herrn Cardauns.
Ausgaben
Ein Nachdruck des Textes ist im Jahrbuch der Karl-May-Gesellschaft 1987 zu finden (Onlinefassung).