Verlagsvertrag
Version vom 15. Juli 2010, 13:51 Uhr von 134.109.178.220 (Diskussion)
Ein Verlagsvertrag regelt die Beziehungen zwischen Autor und Verlag. Es empfiehlt sich, diesen Vertrag schriftlich zu schließen. Hätte Karl May das getan, hätte er sich sehr viel Ärger mit Heinrich Gotthold Münchmeyer ersparen können.