Anwalt der Kukluxer (Winnetou II)

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Anwalt der Kukluxer (Winnetou II)
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Winnetou II

Der Anwalt der Kukluxer ist ein namenlos bleibender Beteiligter in dem Verfahren gegen die Mitglieder dieses Klans.

Nach ihm ließ sich der Anwalt hören, welcher zunächst bemerkte, daß der Vorsitzende eine unverzeihliche Unterlassungssünde begangen habe, indem die Angeklagten nicht einmal nach ihren Namen und sonstigen Umständen befragt worden seien, was nachzuholen er hiermit ergebenst anrate, da man doch wohl wissen müsse, wen man aufknüpfen oder einsperren wolle, schon des Totenscheines und anderer Schreibereien wegen - - eine geistreiche Bemerkung, die aber meine volle, wenn auch stille Zustimmung hatte. [...] Er frage hiermit jedermann, ob der bloße Versuch einer Tat irgend jemand in Schaden gebracht habe oder überhaupt in Schaden bringen könne. Gewiß niemals und auch hier nicht! Da also keinem Menschen ein Schaden erwachsen sei, so müsse er unbedingt auf vollständige Freisprechung dringen [...] Auch ihm gaben einige wenige Stimmen Beifall. Er machte eine tiefe, halbkreisförmige Verbeugung, als ob alle Welt ihm zugejubelt hätte.[1]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Karl May: Winnetou II In: Karl Mays Werke, S. 51297 f.