Berufung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 21:52 Uhr

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Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil, meist der ersten Instanz. Mit der Berufung können sowohl rechtliche als auch tatsachenbezogene Rügen verfolgt und neue Tatsachen und Beweise angeführt werden. Das Berufungsverfahren hat also einen dualistischen Charakter, es ist sowohl ein Rechtsbehelfs- als auch ein Erkenntnisverfahren. (Im Unterschied dazu sind Gegenstand der Revision nur noch Rechtsfragen.)

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