Horst Trummler

Aus Karl-May-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Horst Trummler (* 15. Februar 1870 in Pirna; † 16. Dezember 1929 in Dresden) war Rechtsanwalt und königlich sächsischer Notar in Niedersedlitz in der Schulstraße 6 (heute Sosaer Straße). Er bezeugte mehrere Vergleiche zwischen den Münchmeyer-Verlag und Karl May.

Horst Trummler und Karl May[Bearbeiten]

Am 11. Februar 1903 beurkundete er den Vergleich zwischen Adalbert Fischer und Karl May.[1]

1907:

»In einem zwischen Herrn Karl May und den Erben des Herrn Adalbert Fischer anhängig gewesenen Rechtsstreite haben die Fischerschen Erben erklärt, daß die im Verlage der Firma H. G. Münchmeyer erschienenen Romane des Schriftstellers Karl May im Laufe der Zeit durch Einschiebungen und Abänderungen von dritter Hand eine derartige Veränderung erlitten haben, daß sie in ihrer jetzigen Form nicht mehr als von Karl May verfaßt gelten können. Herr May ist zur Veröffentlichung dieser Erklärung ermächtigt worden.
Dresden, im Oktober 1907.
Unterzeichnet ist diese Erklärung von Frau Elisabeth verw. Fischer, durch Kaufmann Arthur Schubert, Buchdruckereibesitzer Otto Fischer, Buchbindereibesitzer Alfred Sperling, Rechtsanwalt Trummler, Rechtsanwalt Bernstein, Rechtsanwalt Dr. Elb.[2]

Er wurde im laut "Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt" im Charlottenburger Berufungsprozess (=> geborener Verbrecher) zwischen Karl May und Rudolf Lebius am 13. August 1910 neben anderen als zu vernehmender Zeuge benannt.[3]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Hainer Plaul, Anm. 283-84 zum Reprint »Mein Leben und Streben«, Hildesheim 1975.
  2. Mein Leben und Streben
  3. Steinmetz: Lokalpresse, S. 91.; fälschlich Frummler genannt.