Henning von Wedel (Sohn)

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Henning von Wedel (Sohn)
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Der beiden Quitzows letzte Fahrten

Henning von Wedel ist der Sohn eines gleichnamigen Vaters und der Neffe von Friedrich, Hans und Hedwig von Wedel. Er hat helle, offene Augen.

Es war ein junger Mann, der nicht längst erst die Zwanzig zurückgelegt haben konnte; auf seinen Wangen glänzte die Röthe der Gesundheit, und über sein ganzes Wesen breitete sich jene anziehende Frische aus, welche die kräftigen Jahre der Jugend zu begleiten pflegt und für den Menschenkenner eines der nothwendigen Merkmale zur Beurtheilung des Characters bildet.[1]

Henning beobachtet zufällig seine Jugendgespielin Brunhilde von Güntersberg, die er seit Jahren nicht mehr gesehen hatte. Da ihr Vater Simon von Güntersberg mit der Familie von Wedel verfeindet ist, verschafft sich Henning, als Falkenmeister Henning Friedländer verkleidet, Zutritt auf Burg Güntersberg.

Dort erwirbt er sich aufgrund seiner Tapferkeit und Klugheit das Vertrauen Simons, der ihm den besonderen Schutz seiner Tochter während der Fehde mit den von Wedels anvertraut. Als Simon in die Gefangenschaft von Hennings Vater gerät, verteidigt Henning zunächst Burg Güntersberg gegen die Belagerer.

Nach der Erstürmung der Burg bringt er Brunhilde zu seinem Onkel Hans nach Burg Betow in Sicherheit. Bei seinem Vater kann H. die Freilassung Simons erwirken, der jedoch jeder Feindschaft gegen die von Wedels abschwören muss. Auf Betow gibt er sich Simon und Brunhilde zu erkennen und bittet um Brunhildens Hand, die ihm gewährt wird.

In der Schlacht bei Angermünde kämpfen die von Wedels gegen den Markgrafen Friedrich von Zollern. Henning von Wedel wird gefangengenommen, auf Bitten Johann von Waldows, des Bischofs von Brandenburg, jedoch freigelassen.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Karl May: Der beiden Quitzows letzte Fahrten. In: Karl Mays Werke, S. 3028 (vgl. KMW-I.4, S. 177).

Literatur[Bearbeiten]

Informationen zu Figuren in Karl Mays Werken finden Sie auch im Karl May Figurenlexikon.
Die zweite Auflage dieses Werkes finden Sie online auf den Seiten der KMG.