Johannes Hippe

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Unterschrift Hippes

Dr. Heinrich August Johannes Hippe (* 20. Juli 1870 in Dresden; † 15. Januar 1951 in Dresden) war ein Dresdner Rechtsanwalt.

Leben[Bearbeiten]

Sein Vater war der Justizrat Carl August Hippe. Er war seit 1912 verheiratet mit Anna Marie geb. Seifert.

Oskar Gerlach, Johannes Hippe und Karl May[Bearbeiten]

In den Prozessen zwischen Karl May und Pauline Münchmeyer wurde letztere durch den Anwalt Oskar Gerlach vertreten. Durch dessen Schriftsätze fühlte May sich beleidigt und stellte Strafantrag gegen Gerlach. Dieser erhob Widerklage gegen Karl May. Das Gericht wies Mays Klage ab, gab aber der Widerklage Gerlachs statt. Die Verhandlung fand am 7. Oktober 1910 vor dem Dresdner Schöffengericht statt. Oskar Gerlach wurde dabei von dem mit ihm befreundeten Kollegen Johannes Hippe vertreten.[1]

Eigentlich sollte die Gerichtsverhandlung um halb zwölf Uhr mittags beginnen, verschob sich aber wegen einer anderen noch zu verhandelnden Sache. Gerlach und Hippe hatten sich ins Anwaltszimmer begeben, wo sie auf ihren Aufruf gewartet haben. In einer Zuschrift, die am 9. Oktober in den Dresdner Neuesten Nachrichten erschien, beschrieb Hippe die Situation:

Als ich mich im Anwaltszimmer einfand, hörte ich von Herrn Dr. Gerlach, daß der Beginn der Verhandlung erst nach etwa einer halben Stunde zu erwarten sei, ging aber der Sicherheit halber doch zum Saal hinauf. Als ich in dessen Vorraum wartete, entstand ein großer Auflauf, eine Dame war, von vielen Zeuginnen umringt, auf einem Stuhl zusammengesunken; eine andre beugte sich laut weinend über sie und verlangte Wasser. Ich sah mich um, fand aber im Vorraum keins und verließ diesen nebst den andern Anwesenden, da ein andrer Herr Wasser brachte, die beiden Damen aber zunächst weitere Hilfe [sic] nicht bedurften.[2]

Gegen 11.45 Uhr begann dann die Verhandlung, aber die Klägerpartei war trotz Aufruf nicht erschienen. Karl Mays Anwalt Siegfried Puppe beantragte deshalb die Einstellung des Verfahrens. Das Gericht gab diesem Antrag statt und stellte das Verfahren durch Beschluss ein.[3]

In Dr. Hippes Zuschrift an die Neuesten Nachrichten ist dazu zu lesen:

Der Beschluß wurde 3/4 12 Uhr verkündet, während 1/2 12 Uhr die vorhergehende Sache noch gar nicht beendet war. Die Beteiligten haben also auf Herrn Dr. Gerlach oder mich keineswegs eine Viertelstunde vergeblich gewartet. [...] Der Privatkläger hat noch gestern den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt.[4]

Diesem Antrag wurde offenbar nicht stattgegeben.

Johannes Hippe unterstützte Oskar Gerlach auch später noch. Am 6. November 1911 informierte der Anwalt Eduard Karl Wetzlich seinen Mandanten Karl May darüber, dass Dr. Hippe ihn wohl in Gerlachs Namen darum gebeten hätte,

den vom Gericht auf morgen angesetzten Termin[5] mit vertagen zu lassen [...] Die Gegenpartei scheint nämlich jetzt zu sehen, dass sie verliert und will, wenn irgend möglich, sich mit Ihnen vergleichen. Sie bietet zur Abfindung 30000 M[ar]k.

Noch am gleichen Tag notierte Wetzlich zu einem Telefongespräch mit Karl Mays Gattin Klara:

Ihr Mann wäre an sich vergleichsbereit gewesen, aber der letzte Schriftsatz der Gegenpartei bringt ihn zur Ablehnung der Vergleichsverhandlungen.

Sowohl Johannes Hippe als auch der abwesende Partner Franz Netcke wurden davon in Kenntnis gesetzt.[6]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 332 f.
  2. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 334 f.
  3. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 332 f.
  4. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 335.
  5. Gemeint ist ein Prozesstermin Karl May ./. Pauline Münchmeyer.
  6. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 511.

Literatur[Bearbeiten]

Informationen über Zeitgenossen Karl Mays finden Sie im Namensverzeichnis Karl May – Personen in seinem Leben von Volker Griese unter Mitwirkung von Wolfgang Sämmer.