Hugo Heller

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Hugo Heller (* 1870; † 1923) war ein bekannter Wiener Buchhändler und Verleger. Er war der Herausgeber der Hochschulzeitschrift Das Wissen für Alle.

Hugo Heller und Karl May[Bearbeiten]

In Das Wissen für Alle vom 8. Mai 1910, also nicht lange nach Karl Mays Niederlage gegen Rudolf Lebius in Charlottenburg, wurde Stefan Hocks Artikel Karl May veröffentlicht. Darin verurteilte Hock den Schriftsteller scharf als mehrfach abgestraften schweren Verbrecher, literarischen Dieb und gesinnungslosen Heuchler:

Mit Räuberromanen hat er begonnen, mit erlogenen Reisegeschichten voll Blut uns Schmutz fortgesetzt und daneben unsittliche Bücher und fromme katholische Erzählungen in schöner Unparteilichkeit gleichzeitig geschrieben. [...] Es ist zu hoffen, daß die schriftstellerische Laufbahn und der schriftstellerische Erfolg Karl Mays beendet sind.[1]

Am 23. Juli 1910 stellte Karl May daraufhin Strafantrag wegen Beleidigung gegen Stefan Hock und den Herausgeber der Zeitschrift, Hugo Heller, beim Wiener Landgericht und reichte Privatklage ein. Tags darauf berichteten das Berliner Tageblatt und der Berliner Lokal-Anzeiger sowie am 26. Juli der Bayerische Kurier über diesen Strafantrag.[2]

Stefan Hock plante, in dem Verfahren den Wahrheitsbeweis für seine Aussagen zu führen. Das Landgericht Wien ersuchte am 19. November das Amtsgericht Sigmaringen, Ansgar Pöllmann als Zeugen zu vernehmen. Am 26. November erhielt der Pater eine Ladung für den 15. Dezember; in der Ladung vom 14. Dezember wurde aber der 29. Dezember als Termin genannt.[3] Am 29. fand die Zeugenvernehmung tatsächlich statt. Pöllmann wiederholte dort z. B. seine Plagiatsvorwürfe, woraufhin May im April 1911 eine Meineidsanzeige gegen ihn erstattete.[4]

Am 22. Februar 1911 äußerte sich Karl Mays Ehefrau Klara in einem Brief an Euchar Albrecht Schmid über den Strafantrag gegen Stefan Hock und Hugo Heller:

Mit der Sache in Wien wird kaum ein Vergleich möglich sein.[5]

In Vorbereitung von Karl Mays Wiener Vortrag sandte Ullmann zusammen mit dem Buchhändler Philipp Berger am 13. März 1912 eine Umfrage des akademischen Verbands für Literatur und Musik an verschiedene Schriftsteller und Gelehrte, darunter auch an Hugo Heller. Dieser antwortete bereits am 15. März mit einem Brief. Darin bezeichnete er May als ausgeprägtesten Typus der Schundliteratur, die ein intellectuelles Gift schlimmster Art sei. Die Einladung Karl Mays zu einem Vortrag in Wien sei ein schwerer Missgriff und eine Spekulation auf das Sensationsbedürfniss.[6]

Am Tag nach Karl Mays großem Wiener Vortrag besuchten er und seine Frau Klara den Wiener Rechtsanwalt Dr. Hans Lederer, der den Rechtsbeistand Mays im Prozess gegen Stefan Hock und Hugo Heller übernommen hatte. Mit Hocks Anwalt Freund wurde in Lederers Kanzlei – in Abwesenheit des von ihm Vertretenen – eine Vereinbarung getroffen. Karl May wollte seinen Strafantrag zurückziehen, wenn Stefan Hock eine Ehrenerklärung abgäbe. Dazu kam es allerdings – erst recht nach Mays Ableben am 30. März 1912 – nicht mehr.[7]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 129.
  2. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 221.
  3. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 356.
  4. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 389.
  5. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 425.
  6. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 570.
  7. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 593.

Literatur[Bearbeiten]

Informationen über Zeitgenossen Karl Mays finden Sie im Namensverzeichnis Karl May – Personen in seinem Leben von Volker Griese unter Mitwirkung von Wolfgang Sämmer.