Kinder Karl Mays

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Beide Ehen Karl Mays blieben kinderlos. Es gab aber bereits zu seinen Lebzeiten Gerüchte über uneheliche Kinder.

Die Theorien im Überblick:

1861 - Sohn mit Henriette Christiane Meinhold[Bearbeiten]

Im Oktober 1860 wurde May von seiner ersten Anstellung fristlos entlassen, da er mit der gleichaltrigen Ehefrau seines Wirts, Henriette Christiane Meinhold, angebandelt habe. Neun Monate später, 1861, brachte diese ihr erstes Kind, Otto Hugo Meinhold, zur Welt.

Klaus Hoffmann weist 1979 auf den zeitlichen Zusammenhang hin.[1]

Aktueller Stand der Forschung[Bearbeiten]

Die Existenz des Kindes ist mit Sicherheit nachgewiesen, die Vaterschaft Karl Mays nicht.

1876 - eine Tochter mit Marie Thekla Vogel[Bearbeiten]

Am 26. März 1876 bekam Marie Thekla Vogel in ihrem Heimatort Hohenstein eine uneheliche Tochter, deren Vater auf der Geburtsurkunde nicht angegeben wurde, und die den Namen Helene Ottilie Vogel erhielt.

Ein halbes Jahr nach der Geburt des Mädchens heiratete Marie Thekla Vogel Friedrich Hermann Albani, der dem Kind seinen Namen gab - allerdings erst fünf Jahre nach der Eheschließung, was de facto als Nicht-Anerkennung der Vaterschaft gilt.[2]

Indizien[Bearbeiten]

Helene Ottilie Vogel, später Albani, die Tochter, schrieb 1932 einen seltsamen Brief an Klara May, in dem sie eine "weitläufige Verwandtschaft" erwähnte, um finanzielle Unterstützung bat und bei der Gelegenheit nachfragte, ob Klara im Nachlass Mays irgendwelche "Akten" gefunden hätte.

Hans-Dieter Steinmetz vermutet daher, dass der Vater des Kindes nicht Friedrich Hermann Albani, sondern Karl May gewesen sein könnte.

Dahingehend interpretiert er auch die "In der Heimath"-Episode, in der Ich-Erzähler Karl May eine unglückliche Liebesgeschichte mit einer Martha Vogel erlebt, die auch zeitlich zu seiner Biografie (1875 war er Redakteur beim Münchmeyer-Verlag) passt.

Aktueller Stand der Forschung[Bearbeiten]

Die Existenz des Kindes ist mit Sicherheit nachgewiesen, die Vaterschaft Karl Mays nicht.

1878 - vorheliches Kind mit Emma Pollmer[Bearbeiten]

Karl May lebte 1878/1879 mit mit seiner späteren Frau Emma Pollmer in Dresden und in Hohenstein zusammen.

1902 äußerte er im Rahmen des Scheidungsverfahrens die Befürchtung, sie könne ein uneheliches Kind von ihm geboren haben. Den Vorwurf bestätigte Emma in ihrer Vernehmung vom 17. Dezember 1907, erwähnt aber nicht, ob er berechtigt war oder nicht. In der Pollmer-Studie wirft May Emma ebenfalls vor, mehrere parallele voreheliche Beziehungen unterhalten zu haben, was auch die Frage der Vaterschaft stellen würde.

Aktueller Stand der Forschung[Bearbeiten]

Hier beruhen Kind wie Vaterschaft auf Vermutungen. Es existiert nur ein schriftlich dokumentierter Vorwurf Mays, der nicht dementiert wurde.

1884-1890 - vier Kinder mit Elisabeth Dondelinger[Bearbeiten]

Zwischen 2017 und 2020 erschienen mehrere Artikel, die sich mit einer möglichen Nachfahrin Karl Mays und ihren Recherchen beschäftigten.[3] Nach dieser These hätte May in den 1880er Jahren mit Elisabeth Dondelinger in einer heimlichen Doppelehe in Lothringen bzw. Luxemburg gelebt und mit ihr bis 1890 insgesamt drei Töchter und einen Sohn gezeugt.

Indizien[Bearbeiten]

Belegt sind Geburtsurkunden aller Kinder, die jeweils mit „Charles May“ bzw. sogar mit „Karl May“ unterzeichnet wurden.

Aktueller Stand der Forschung[Bearbeiten]

Aufgrund der Angaben auf zwei Geburtsurkunden, wonach dieser "Karl May" Uhrmacher in Oettingen gewesen sei, konnte ein dort tatsächlich lebender Uhrmacher polnischer Abstammung identifiziert werden.[4]

Es handelt es sich also mit an Gewissheit grenzender Sicherheit um einen Namensvetter.

1888 - ein Kind mit Alma Eulitz[Bearbeiten]

Diese Vermutung basiert hauptsächlich auf der eidesstattlichen Versicherung Louise Achilles', die am 9. November 1909 erklärte: "Außerdem ist mir bekannt, daß in den Jahren 1889 und 1890 May mit einem seiner Dienstmädchen ein Kind hatte und auch Alimente bezahlte."[5]

Das infrage kommende Dienstmädchen ist Alma Eulitz.

Indizien[Bearbeiten]

Rudolf Lebius erwähnt in seinem Pamphlet "Die Zeugen Karl May und Klara May" den Umstand, "...daß May während seiner Ehe mit einem Dienstmädchen ein Kind erzeugt hat. Dieses uneheliche Kind hat May in ein katholisches Kloster abgeschoben, wo es als Frl. May angemeldet ist."[6]

Pauline Fehsenfeld schreibt: "Ich glaube, es war 1894, als wir May's in Kötzschenbroda besuchten; wir wurden sehr gut und gastlich aufgenommen. Sie überließen uns ihr eigenes Schlafzimmer, was uns sehr peinlich war. Es trat Regenwetter ein, das Haus war kalt und feucht, und die wechselnde Stimmung des Hausherrn trug nicht zum Wohlbehagen bei. Frau Emma erzählte mir manches aus ihrem Eheleben, unter anderem, daß Karl May einmal davon gesprochen hätte, ein Kind anzunehmen, da sie kinderlos seien. Mit weiblicher Schlauheit und indem sie so tat, als ob sie mit seinem Vorschlag einverstanden sei, und dann mit vielen Kreuz- und Querfragen quetschte sie schließlich aus ihm das Geständnis heraus, daß das fragliche Kind sein Kind sei und die Mutter ein früheres Dienstmädchen. 'So, diese dreckige Person? Deren Kind will ich nicht', sagte Frau Emma."[7]

Ludwig Patsch am 1. Januar 1953:

"Dr. Schmid, der mir einst diese Tatsache in einem traulichen Stündchen ohne weiteres bestätigte, hatte nach Frau Klara Mays Tod (31.12.44) plötzlich sämtliche Erinnerungen verloren, und auch die anderen Leutchen, die mir dzt. gleichmütig das in Rede stehende uneheliche Kind zugaben, taten überaus erstaunt, als ich mich - eben etliche Jahre später - danach erkundigte. - Offenbar hing oder hängt irgendeine Erbschaftsangelegenheit daran, daß man jetzo so eisern bestrebt ist, hierüber den Mund zu halten."

Ludwig Patsch am 22. Januar 1953:

"Einen indirekten Beweis für diesen Casus habe ich auch noch aufgefunden. In KMs Bibliothek ist It. KM-Jahrbuch 31, 286 verzeichnet 'Der SÄUGLING. Seine Ernährung in gesunden und kranken Tagen.' Hamburg 1888. Nun soll ja die Geburt dieses unehelichen Kindes 1889 erfolgt sein! Obendrein entdeckte ich unmittelbar daneben in der Bibliothek, aber nicht im Verzeichnis aufgenommen: 'Das Recht des unehelichen Kindes...' von Dr. W. BRANDIS, Berlin 1900 und 'Das Recht des unehelichen Kindes und der Ansprüche der Kindesmutter' von H. PILS, Leipzig 1900, also gleich zwei Schriften, die sich mit dem irgendwie für KM aktuell gewordenen Thema befassen."[8]

In der Karl-May-Chronik erwähnen die Autoren einen Hinweis von Ludwig Patsch und ein Schreiben von Euchar Albrecht Schmid an Pauline Fehsenfeld vom 5. Juni 1942, wonach das Kind ein Junge gewesen und von einem Gärtner aufgezogen worden sei und später in Kötzschenbroda als "Schlosser oder dergleichen" gearbeitet habe.[9]

Aktueller Stand der Forschung[Bearbeiten]

Hier beruhen Kind wie Vaterschaft auf Vermutungen. Die Indizien stammen aus zweiter und dritter Hand, außerdem zum Teil von Personen, die Karl May auf Seite seiner Prozessgegner gegenüber standen.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Klaus Hoffmann: »Nach 14 Tagen entlassen...« Über Karl Mays zweites »Delikt«.
  2. Ralf Harder merkt dazu an, dass um diese Zeit das Kind schulpflichtig wurde und für die Schulmeldung ein Taufschein o.ä. notwendig war. Er vermutet daher, dass den Eltern des Kindes da erst die fehlende Anerkennung auffiel und sie das nachholten.
  3. Christopher Hanraets: Ist sie die Urenkelin von Karl May?, Nordwest-Zeitung, 3. Mai 2017
  4. Dieckmann, Uhrmacher, S. 28 ff.
  5. Rudolf Lebius: Die Zeugen Karl May und Klara May, Berlin 1910, S. 326 f.
  6. Rudolf Lebius: Die Zeugen Karl May und Klara May, Berlin 1910, S. 315.
  7. Ekke W. Guenther: Karl May und sein Verleger Friedrich Ernst Fehsenfeld. In: Jahrbuch der Karl-May-Gesellschaft 1978, S. 160 f. (Onlinefassung)
  8. Zitiert nach S. Augustin u. A. Mittelstaedt, in: Vom Lederstrumpf zum Winnetou, München 1981, S. 79 f.
  9. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik I, S. 366.

Literatur[Bearbeiten]